Verlegerstimmen zum Reprobel-Urteil

Raus aus dem VG Wort-Verteiler

19. November 2015
Redaktion Börsenblatt
Der Europäische Gerichtshof hat die Beteiligung von Verlagen an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften für unzulässig erklärt. Reaktionen aus Verlagen.

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Diese weitreichende und insbesondere für mittlere Fachverlage an die Existenz gehende Einzelfallentscheidung, die die Institution VG-Wort in ihrer über Jahrzehnte bewährten Struktur wohl beenden wird, basiert erneut auf einer schlampig oder unwissend oder böswillig gestaltenen Rechtsgrundlage (hier EU-Richtlinie). Die Verlage sind in der absurden Situation, dass ihr gesundes Geschäftsmodell allein durch die rechtlichen Rahmenbedingungen Stück für Stück zerbröselt wird. Dieses Reihung reicht  national vom § 52 b ("elektronische Leseplätze") über den § 63a (Verwertungsgesellschaftsansprüche) bis hin zu den verheerenden Plänen für eine "Verschärfung" des Urhebervertragsrechts und wird damit nicht enden. Zu nennen wäre da beispielhaft "gebrauchte E-Books" und die Tendenz der Europarechtsprechung. Unser Problem ist nicht der Markt, sondern der Gesetzgeber (und dadurch die Gerichte).

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Armin Gmeiner, Gmeiner Verlag:

Wir haben in den vergangenen Jahren Rückstellungen gebildet, gleichwohl hat das Urteil gravierende Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Verlags. Die bisherige Regelung war eine hilfreiche Basis bei der Programmplanung, und ich hoffe, dass auf europäischer Ebene eine Korrektur in der Gesetzgebung erfolgt. Das Urteil verkennt, dass die Lektoratsleistung bei einem Buch eine miturheberschaftliche Leistung ist - wir arbeiten ja an den Texten, um ihnen zum Erfolg zu verhelfen.

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Dietrich zu Klampen, zu Klampen Verlag:

Beträchtliche Beträge drohen wegzufallen, was eine mittlere Katastrophe ist. Das Urteil reiht sich ein in eine Reihe für uns Verlage unverständliche Urteile, die auf eine Enteignung der Verlage hinauslaufen. Es berücksichtigt in keinster Weise, dass wir im Verlag ja am Manuskript mitarbeiten. Rückstellungen haben wir nicht gebildet, da wir nicht im entferntesten mit einem solchen Urteil gerechnet haben.

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Frank Sambeth, Random House

Wir können nicht verstehen, dass das jahrzehntelang geübte partnerschaftliche Miteinander von Autoren, Übersetzern und Verlagen bei der kollektiven Rechtewahrnehmung nunmehr bewusst durch schwer nachvollziehbare rechtliche Schritte beendet werden soll. Die wirtschaftlichen Folgen eines Verzichts auf Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften treffen alle Verlage gleichermaßen empfindlich.

 

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Joachim Kaufmann, Carlsen Verlag

Für Carlsen bedeutet dies jährliche Ausfälle im sechsstelligen Bereich, also durchaus eine sehr schmerzhafte Entscheidung. Die Beziehung zwischen Autor und Verleger ändert sich dadurch erstmal nicht. Die Autoren sind mit der bisherigen Regelung gut gefahren, wir Verlage haben ihnen administrativen Aufwand gebündelt abgenommen, ich hatte noch nie von Unzufriedenheit in dem Zusammenhang gehört. Eigentlich war das System ein Vorbild, wie auch andere Themen mit gemeinsamer Interessenslage in Zukunft fair geregelt werden können. Umso bedauerlicher die rein formale Sichtweise der Richter. Wir Verlage müssen jetzt gemeinsam mit den Autoren ein Modell entwickeln und auf den unterschiedlichen europäischen Ebenen (Europäische Kommission, EU Parlament und Europarat) für dieses Modell werben.