Börsenverein bündelt Expertentipps der Steuerkanzlei Dr. Kleeberg & Partner

Zwölf Merkblätter für virusgeplagte Unternehmen

31. März 2020
Redaktion Börsenblatt
Steuer-Stundungen, Kurzarbeitergeld, Risikomanagement, Liquiditätssicherung: Die Steuerkanzlei Dr. Kleeberg & Partner hat ein ganzes Informationspaket rund um Themen geschnürt, die Unternehmen das Überleben in Corona-Zeiten erleichtern. Hier kommen drei Tipps zu steuerrechtlichen Fragen - und die Links zu allen zwölf Merkblättern, die der Börsenverein auf seiner Website zum Download bereithält.

Der Schutzschirm, den die Bundesregierung für Unternehmen in Deutschland aufspannt, umfasst neben den Soforthilfen (mehr dazu hier) auch verschiedene steuerrechtliche Aspekte. Dazu gehören

  • Erleichterung der Stundung von Steuerzahlungen, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte für den Steuerschuldner darstellen würde. Die Finanzverwaltung soll dabei keine strengen Anforderungen stellen.
  • Steuervorauszahlungen (für Einkommensteuer / Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) sollen leichter angepasst werden, wenn sich herausstellt, dass Einkünfte des Steuerpflichtigen bereits im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden.
  • Auf Vollstreckungsmaßnahmen (zum Beispiel Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.  Durch diese Maßnahmen in Milliardenhöhe soll die Liquiditätssituation von Unternehmen verbessert werden. Eine gesetzgeberische Umsetzung steht aktuell noch aus.

Ausführliche Antworten dazu finden sich im Merkblatt Steuerliche Erleichterungen, das die Steuerkanzlei Dr. Kleeberg & Partner entwickelt hat und jetzt zusammen mit dem Börsenverein zum Download hier zur Verfügung stellt.

Weitere elf Merkblätter behandeln die Themen: