Fragwürdige Buchrabattaktion von Ebay

Preisbindungstreuhänder gehen gegen Plattform vor

13. Dezember 2019
Redaktion Börsenblatt
Vergangenen Sonntag (8. Dezember) lud der Online-Marktplatz Ebay zu einer Rabattaktion für Bücher mit festem Ladenpreis ein – nach Einschätzung des Börsenvereins ein Verstoß gegen die gesetzliche Buchpreisbindung. Die Preisbindungstreuhänder der Verlage gehen nun gegen den Händler vor.

Ebay hatte Bücher mit einem Nachlass von zehn Prozent vom festen Ladenpreis angeboten und gegenüber einer Kundin damit argumentiert, dass der Betrag, den der Verkäufer (also der Verlag) nicht vom Endkunden erhalte, durch Ebay ausgeglichen werde.
Der Börsenverein hat sich inzwischen mit dem Fall befasst und ist zu der Überzeugung gelangt, dass die mit einer Ausgleichszahlung an den Verkäufer gekoppelte Nachlassgewährung gegen die gesetzliche Preisbindungsregelung verstößt. "Wir halten die Gewährung eines zehnprozentigen Nachlasses auf Verkäufe preisgebundener Bücher auf der Ebay-Plattform auch dann für preisbindungswidrig, wenn Ebay tatsächlich – wie behauptet – den Verkäufern das Zehntel, das ihnen am gebundenen Kaufpreis fehlt, im Anschluss an den Verkauf erstattet“, erklärte Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang.
Der Verband hat daher die Kanzlei Fuhrmann Wallenfels in Wiesbaden (Preisbindungstreuhänder der Verlage) ermächtigt, wegen der Nachlassaktion vom 8. Dezember gegen Ebay vorzugehen. Falls es nicht zu einer außergerichtlichen Beilegung des konkreten Verstoßes kommt, könnten die Preisbindungstreuhänder versuchen, vor Gericht eine einstweilige Verfügung zu erwirken.