Bei der Frage der Verlegerbeteiligung geht es darum, ob Verlage eine Vergütung erhalten können, wenn ihre Werke privat kopiert, durch Bibliotheken verliehen oder sonst in gesetzlich erlaubter Weise genutzt werden. Dies war seit Ende der 1950er Jahre gelebte Praxis. 2015 hatte der Europäische Gerichtshof – und in der Folge 2016 auch der Bundesgerichtshof – den Verlagen ihre Ansprüche jedoch aberkannt. In den vergangenen Jahren hatten sich Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag mehrfach für die Wiedereinführung der Verlegerbeteiligung ausgesprochen, dabei aber zunächst auf den europäischen Gesetzgeber gesetzt.
Die öffentliche Diskussion in den vergangenen Wochen und Monaten war von Artikel 13 der Richtlinie (in der finalen Fassung Artikel 17) dominiert worden, der den Umgang von Internetplattformen mit urheberrechtlich geschützten Inhalten regeln soll. Kritiker dieser Vorschrift, unter ihnen die EU-Abgeordnete Julia Reda sowie zahlreiche Netzaktivisten und Youtuber, hatten den Einsatz sogenannter Uploadfilter befürchtet, die die Meinungsfreiheit im Netz beeinträchtigen und als Infrastruktur für Zensurmaßnahmen missbraucht werden könnten. Zuletzt kam es zu mehreren Kundgebungen gegen Artikel 13 bzw. die gesamte Reform, an der sich mehrere hunderttausend meist junge Menschen beteiligten.
Die Bundesregierung hat nun bis zu zwei Jahre Zeit, die Richtlinie der EU in nationales Recht umzusetzen.
Ich denke, der Quellenbezug ist hier durchaus gegeben und deshalb eine Kennzeichnung der Zitate nicht notwendig. Im Übrigen will ich mich nicht mit dem Zitat profilieren, sondern lediglich zeigen, auf welche Aussage ich mich mit meinem Kommentar beziehe.
@warum "leider": Insbesondere YouTube hält sich nur ganz knapp in den schwarzen Zahlen. Die Werbeeinnahmen sind in der Regel ein durchlaufender Posten. Natürlich behält YouTube einen kleinen Teil davon ein, aber der größte Teil geht eben an Urheber. Entweder an Kreative auf Youtube, Youtuber, oder an die Rechteinhaber. Die können nämlich selbst entscheiden, ob sie einen Urheberrechtsverstoß löschen lassen wollen oder monetarisieren wollen. Jedes Mal, wenn sie vor einem illegal hochgeladenen Film Werbung sehen, können sie also davon ausgehen, dass der Urheber daran mitverdient.
Zu der Aussage, dass Pauschalabgaben ein Weg wären: Das wurde mehrfach vorgeschlagen, aber vom Parlament abgelehnt.
Das wäre die gewünschte Lösung für die Gegner gewesen. Überraschenderweise sind die nämlich gar nicht gegen Urheberrecht, sondern nur gegen die aktuelle Form von Artikel 13 (jetzt 17)
@Matthias Ulmer: Nur mit dem Unterschied, dass der Kleinstverlag im Jahr vielleicht 10 Bücher herausbringt und viele Plattformen ein vielfaches davon pro Tag. Dazu kommt, dass der Kleinstverlag weiß, welche Rechte er einholen muss, da er idealerweise vom Autor gesagt bekommt, was davon urheberrechtlich geschützt ist.
YouTube wiederum müsste ja nicht nur Personal einstellen, dieses Personal müsste ja auch noch eine juristische Bildung haben. Und selbst dann halte ich es für unwahrscheinlich, dass eine einzelne Person in der Lage ist, alle urheberrechtlich geschützten Werke zu wissen.
@Martin Stankewitz: Das ist schön, dass die GEMA das sagt, aber letztendlich müssen das die Richter entscheiden, wer darunter fällt und wer nicht. In der Richtlinie steht nämlich unter anderem auch, dass eine Webseite als kommerziell gilt, sobald sie in Wettbewerb zu einem anderen Portal tritt.
Und die Ausnahmeregelung für Start-ups ist aus dem endgültigen Text übrigens wieder entfernt worden.
Über den Vorschlag, dass es nur Portale ab einem Umsatz von mindestens 20 Millionen betrifft, wurde gar nicht erst debattiert.