Suhrkamp darf Ulysses-Übersetzung nicht herausbringen

Einwilligung der Erben liegt nicht vor

28. Februar 2018
Redaktion Börsenblatt
Der Suhrkamp Verlag darf die Überarbeitung des von Hans Wollschläger übersetzten Romans "Ulysses" von James Joyce nicht veröffentlichen. Die Wollschläger-Witwe Gabriele Gordon habe sich entschieden, die Publikation aus Copyright-Gründen zu verbieten, meldet die Wochenzeitung "Die Zeit" vorab.

Die Überarbeitung soll zehn Jahre in Anspruch genommen haben. Ein Forscherteam habe 5.000 Änderungen und Korrekturen vorgenommen. 

Gabriele Gordon, die Witwe des Übersetzers Hans Wollschläger, habe die Arbeit des Übersetzers Harald Beck als „rechtswidrige Bearbeitung der Wollschläger-Ulysses-Übersetzung" bezeichnet. Sie berufe sich auf Paragraph 23 des Urheberrechtsgesetzes, demzufolge "Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes" nur mit "Einwilligung des Urhebers" veröffentlicht werden dürfen, so "Die Zeit".

Der Zeitung zufolge soll der Suhrkamp Verlag schlicht vergessen haben, bei den Erben die Rechte für die Überarbeitung einzuholen. Suhrkamp-Chef Jonathan Landgrebe spricht von einem "gescheiterten Versuch einer Werkpflege zulasten aller". Statt der groß aufgelegten Publikation kündigt er eine Mini-Edition von 200 nicht frei verkäuflichen Exemplaren für die Wissenschaft an.