Thalia fordert rückwirkend Werbekostenzuschuss-Pauschale

Post aus Hagen

26. Mai 2017
Redaktion Börsenblatt
Der Hermann Schmidt Verlag Mainz hat, wie viele andere Verlage, Post von Thalia bekommen. In dem Schreiben wird auf eine Anpassung der Konditionen hingewiesen und eine "alternativlose" Werbekostenzuschuss-Pauschale für 2016 und 2017 erhoben. 

In dem vom 22. Mai 2017 datierten Schreiben des Thalia Category Management & Purchasing an den Hermann Schmidt Verlag Mainz, das dem Börsenblatt vorliegt, weisen die unterzeichnenden Klaus Ortner und Tom Kirsch auf eine Anpassung der Konditionen als "unvermeidliche Voraussetzung" hin, um dem Verlag "langfristig als Vertriebspartner zur Verfügung stehen zu können". Ortner und Kirsch erwarten, "dass unsere Lieferanten einen adäquaten Beitrag leisten, damit wir Ihre Produkte auch in Zukunft erfolgreich und zu Ihrem Nutzen bundesweit zu unseren Kunden bringen können". Dem Schreiben liegt eine Rechnung für eine Werbekostenzuschuss-Pauschale für die Jahre 2016 und 2017 zuzüglich sieben Prozent Mehrwertsteuer bei. 

Thalia rechtfertigt die aktuelle Verlagspost mit dem Argument der Gleichbehandlung: Um alle Lieferanten gleich zu behandeln, würden zu den Werbekostenzuschüssen derzeit Handelspartner kontaktiert werden, mit denen Thalia das Thema noch nicht thematisiert habe. "Man kann verhandeln, seine Kalkulation überprüfen, zusammenkommen oder auch nicht - aber man kannn nicht einfach eine Rechnung schicken und rückwirkend Beiträge erheben", sagte Verlegerin Karin Schmidt-Friderichs dem Börsenblatt. Schmidt-Friderichs will weder in große und kleine Marktteilnehmer noch in Dependent oder Independent fragmentieren, es gehe um kooperatives oder unkommunikatives Verhalten. "Ein unkooperatives Verhalten können wir uns in unserer Branche nicht leisten", so Schmidt-Friderichs.
Thalia reagiert auf Anfrage lediglich mit einer Erläuterung der Investitionspläne und dem Hinweis auf Gleichbehanlung aller Handelspartner. Hier das Statement von Thalia im Wortlaut: "Wir tätigen große Investitionen in die Weiterentwicklung unseres Geschäftsmodells, um die kanalübergreifende Vermarktung unseres Sortiments nachhaltig zu sichern und die bei uns angebotenen Produkte unserer Lieferanten bestmöglich und reichweitenstark zum Kunden zu bringen. Gleichzeitig sehen wir uns, wie der gesamte Einzelhandel, mit stetig steigenden Kosten konfrontiert, sodass eine hohe Effizienz, auch in Bezug auf die Warenbeschaffung, unabdingbar ist. Um alle Lieferanten gleich zu behandeln, kontaktieren wir hierzu derzeit Handelspartner, mit denen wir dies bislang noch nicht thematisiert haben."

Zur Anzahl der Verlagsadressaten gibt Thalia keine Auskunft.

In welchen Fällen Verlage zahlen müssen, fasst Adil Al-Jubouri von der Rechtsabteilung des Börsenvereins zusammen: "Grundsätzlich ist das als Werbekostenzuschuss zu zahlen, was vertraglich vereinbart ist. Waren also für die Jahre 2016 und 2017 bestimmte Beträge vereinbart, dann gelten die. Es ist - ohne dass das gegebenenfalls im Rahmen einer 'Anpassungsklausel' vereinbart worden ist - nicht möglich, Konditionen einseitig und rückwirkend zu verändern". Der Sachverhalt können allerdings nicht abschließend juristisch beurteilt werden, da der Rechtsabteilung die vertraglichen Beziehungen zwischen Thalia und seinen Partnern nicht bekannt seien.