Ermäßigte Mehrwertsteuer für Bücher

Steuerberaterverband fordert Abschaffung

30. September 2016
Redaktion Börsenblatt
Im Rahmen des EU-Konsultationsprozesses über ermäßigte Steuersätze auch für E-Books, hat der Deutsche Steuerberaterverband einen überraschenden Vorschlag zur "Vereinfachung" eingebracht: Danach soll es einen einheitlichen Steuersatz für gedruckte Bücher und E-Books geben − allerdings ohne Ermäßigung zum allgemeinen Steuersatz.

Die EU-Kommission überlege, bei der Umsatzbesteuerung von E-Books, die geltenden ermäßigten Steuersätze für gedruckte Veröffentlichungen (in Deutschland: 7 Prozent) zuzulassen − und hat dafür einen öffentlichen Konsultationsprozesse eingeleitet, an dem sich auch der Deutsche Steuerberater-Verband beteiligt hat. Die Stellungnahme kann auf der Website des DStV eingesehen und heruntergeladen werden.

Darin unterstützt der DStV zwar "die Idee eines einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraums", so die Medieninformation des Verbands − kommt aber zu einem anderen Schluss. Entscheidend sei, dass das System neutral, einfach und praktikabel ist.

Ausnahmen vom Regelsteuersatz, wie sie derzeit etwa für Bücher und weitere Druckerzeugnisse bestehen, würden grundsätzlich zur Verkomplizierung des Steuersystems führen, so das Argument des DStV. Als Beispiel führt der Verband an: Seit dem 1. Januar 2015 gelte für elektronisch erbrachte Dienstleistungen der Ort, an dem der Kunde sitzt, als Leistungsort.
Ein mittelständisches Unternehmen, dass E-Books an Privatkunden ins europäische Ausland vertreibt, müsste so "unter Umständen zwischen drei Möglichkeiten der Umsatzbesteuerung unterscheiden". Das würde laut DStV zu allem anderen als einem praktikablen Mehrwertsteuersystem führen.

Als Lösung schlägt der Verband vor, dass bei den Mehrwertsteuersätzen der Ausnahmekatalog überarbeitet werden sollte. Auch bei Büchern: Aus Sicht des DStV fehle es an einer solchen besonderen Rechtfertigung zur ermäßigten Umsatzbesteuerung von Büchern und ähnlichen Druckerzeugnissen sowohl in gedruckter als auch in elektronischer Form. Die überraschende Schlussfolgerung: "Die Gleichbehandlung der beiden Produkte sollte aus DStV-Sicht dahingehend erfolgen, dass beide mit dem allgemeinen Steuersatz besteuert werden." Im Gegenzug sollte es allerdings eine Absenkung des allgemeinen Steuersatzes geben, so der DStV. 

Dem Deutschen Steuerberaterverband gehören 16 Mitgliedsverbände an, in denen rund 36.500 Steuerberater organisiert sind.