Die Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen lief bisher so, dass die Einnahmen der VG Wort in verschiedene Bereiche aufgeteilt werden – Presse, Belletristik, Fachzeitschriften und Fachbücher, Texte im Internet. Über viele Jahre gab es eine feste prozentuale Aufteilung zwischen Autoren und Verlagen. In der Belletristik etwa gingen 70 Prozent an die Autoren, 30 Prozent an die Verlage. Bei Fachbüchern liege das Verhältnis bei 50 zu 50. Für jeden einzelnen Bereich gibt es eigene Ausschüttungsverfahren je für Autoren und für Verleger. Es sei also ein Irrtum, folgerte Just, wenn viele Autoren jetzt denken, bei neuer Rechtslage bekäme der Autor nun das Doppelte.
Die mündliche Verhandlung des BGH in dieser Sache ist für den 10. März 2016 angekündigt. Das Interesse der Medien im Vorfeld sei enorm, so Just. Geschäftsführungen haben nach seiner Überzeugung in solchen Situationen der Rechtsunsicherheit besonders "verantwortungsbewusst und sorgfältig" zu agieren. Die VG Wort habe kurz vor Weihnachten 3.800 Verlage zu Rückzahlungen aufgefordert bzw. zu Verjährungsverzichtserklärungen. Von den 3.800 angeschriebenen Verlagen seien derzeit etwa 500 Verlage übrig, die noch nicht reagiert hätten; sie würden nun Mahnbescheide erhalten. Es gebe aber immer noch die Möglichkeit, die entsprechende Erklärung abzugeben.
Zum Thema Rückstellungen sagte Just, er könne zwar keine Empfehlung geben. Jedenfalls aber seien Rückstellungen gegenüber dem Wirtschaftsprüfer und den Finanzämtern vor dem Hintergrund der jüngeren Rechtsprechung, spätestens seit dem Reprobel-Urteil anders als früher ohne weiteres zu begründen.
"Wir stecken in einem riesigen Zuständigkeitsmikado"
Christian Sprang wurde deutlicher: Bis zu dem Moment, als "das Momentum Reprobel" die Lage veränderte, habe es keinen dringlichen Anlass zur Bildung von Rückstellungen gegeben. Das habe sich nach dem Urteil des EuGH völlig verändert. "Das Risiko, dass sich Rückforderungen von der VG Wort ergeben, hat sich signifikant erhöht." Zu Rückstellungen sei daher grundsätzlich zu raten, betonte Sprang.
Wie geht es weiter? Ausschüttungen an Verlage werde es von der VG Wort vorläufig nicht geben, kündigte Just an. "Wir müssen einfach abwarten, was der 10. März ergibt." Perspektivisch müssten die Verlegerbeteiligungen so schnell wie möglich abgesichert werden. "Rechtssicher wird man das nur durch gesetzliche Klarstellungen lösen können – sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene. Wir müssen da eine Parallelstrategie fahren", sagte Just. "Aber nicht nur wir als VG Wort, auch die Verlage müssen kämpfen!" Dennoch gilt: Die VG Wort sei derzeit "wirtschaftlich so erfolgreich wie noch nie", mehr als 200 Millionen Euro würden 2015 eingenommen. Verwertungsgesellschaften würden auch in Zukunft gebraucht. "Autoren und Verlage sind gemeinsam viel stärker als getrennt." Deshalb: "Wir müssen jetzt Flagge zeigen, gemeinsam sofort!"
"Was wir brauchen, ist politische Unterstützung und Klarstellung", bestätigte auch Christian Sprang. Die bevorstehende Entscheidung sei nicht mehr rechtsmittelfähig. Das gegenwärtige Dilemma: Die EU-Kommission verweist auf nationale Regelungen, Berlin hingegen auf die einschlägige EU-Richtlinie. "Damit stecken wir in einem riesigen Zuständigkeitsmikado." Der Börsenverein habe im Dezember ein Papier mit Vorschlägen für legislative Lösungen sowohl Bundesjustizminister Maas als auch dem zuständigen EU-Kommissar Oettinger vorgelegt. Dringend müsse gesetzlich klargestellt werden, dass Rechtsinhaber auch Leistungserbringer seien und deshalb auch an den Ausschüttungen zu beteiligen.
Eine entsprechende Resolution ("Münchner Erklärung") verabschiedeten die in München versammelten Publikumsverleger einstimmig. Die Erklärung im Wortlaut:
"Ein modernes Urheberrecht schützt die Interessen der Autoren und ihrer Verlage gleichermaßen. Ohne schlagkräftige Verwertungsgesellschaften, in denen Schöpfer und Verlage gleichberechtigte Akteure sind, ist das nicht vorstellbar. Die deutschen Publikumsverlage sind deshalb in großer Besorgnis über die aktuelle Entwicklung im nationalen und europäischen Urheberrecht.
Wir fordern von der Bundesregierung ein klares, schnellstmöglich umzusetzendes gesetzgeberisches Signal, das den politischen Willen unterstreicht, weiterhin am erfolgreichen System der Verwertungsgesellschaften festzuhalten. Das soll nicht nur ein Zeichen noch vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die Ausschüttungspraxis der VG Wort im März dieses Jahres sein, sondern auch darauf hinwirken, dass Verlage im europäischen Urheberrecht als Rechteinhaber anerkannt und geschützt werden.
Wir sind existenziell darauf angewiesen, dass es ein starkes, durchsetzbares Urheberrecht für Schöpfer und Verleger literarischer und künstlerischer Werke gleichermaßen gibt. Nur damit kann die einmalige kulturelle Vielfalt unserer literarischen Landschaft gewährleistet werden."
Daneben gibt es eine riesige Menge von Autoren, die im Selbstverlag arbeiten oder ihre Texte im Internet vorhalten und die keinerlei Unterstützung durch Verlage oder Verleger haben, ja von diesen sogar vehement bekämpft werden, indem z.B. der Zugang zum Buchhandel und andere Vertriebssysteme massiv blockiert wird, oder indem die Macht der Verlage dazu benutzt wird, freie Autoren beim Publikum madig zu machen.
Es kann und darf nicht sein, dass freie Autoren für ihre Gegner, die Verlage, kostenlose Arbeitsleitstung erbringen müssen und diese Einnahmen dazu genutzt werden um die freien Autoren auch noch zu bekämpfen.
Ich habe keinen Verlag, ich brauche keinen Verlag und ich will keinen Verlag. Aber dann darf mich auch niemand zwingen für nichtgeleistete Arbeit eines Gegners auch noch bezahlen zu müssen.
Die VG Wort hat einfach den Klang der Glocke noch nicht gehört. Sie soll die Inhaber von Urheberechten schützen und nicht die Verlage subventionieren. Es ist höchste Zeit, dass sich in der Geschäftsführung der VG Wort etwas ändert.