• Dotierung: jeweils 5000 Euro für zehn Verlage
• Rhythmus: jährlich
• Bedingungen: Bewerben können sich konzernunabhängige Verlage mit Firmensitz in Bayern und einem Umsatz bis zu einer Million Euro (Basis: Vorjahr)
• Ausgelobt von: Freistaat Bayern, Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
• Bewerbungsfrist 2023: 15. Mai
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• Dotierung: 12.500 Euro
• Rhythmus: alle zwei Jahre, seit 1995
• Bedingungen: Bewerben können sich unabhängige Verlage mit Sitz in Baden-Württemberg – mit ihren literarischen Schwerpunkten und einem Jahresumsatz bis zu 2,5 Millionen Euro.
• Ausgelobt von: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
• Bewerbungsfrist: nächste Runde 2024
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• Dotierung: 68 000 Euro insgesamt, davon 35 000 Euro für den Hauptpreis, jeweils 15 000 Euro für die beiden Förder-Preise und jeweils 1 000 Euro für die weiteren Nominierungen
• Rhythmus: jährlich, seit 2018 • Bedingungen: für Buch- und Hörbuch-Verlage mit Sitz in Berlin und einem (Vorjahres-) Umsatz bis zu zwei Millionen Euro (beim Hauptpreis, beim Förderpreis gilt: bis 500 000 Euro Umsatz)
• Ausgelobt von: Berliner Senatsverwaltungen für Kultur und Europa sowie Wirtschaft, Energie und Betriebe, Kooperationspartner ist der Landesverband Berlin-Brandenburg des Börsenvereins
• Bewerbungsfrist 2023: ab 2. Mai
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• Dotierung: 10 000 Euro
• Rhythmus: jährlich
• Bedingungen: Der Zusammenschluss der unabhängigen Verlage in Hamburg (LUV), wird in seiner Arbeit unterstützt (Messeauftritte / Homepage etc.)
• Ausgelobt von: Senator:in für Kultur
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• Dotierung: 20.000 Euro für den Hauptpreis, 7 000 Euro für den Sonderpreis
• Rhythmus: jährlich
• Bedingungen: Bewerben können sich alle konzernunabhängigen Verlage mit Firmensitz in Hessen und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro.
• Ausgelobt von: Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst gemeinsam mit dem Landesverband Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland des Börsenvereins
• Bewerbungsfrist 2023: 31. März
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• Dotierung: 10.000 Euro, 2022: Sonderausgabe mit jeweils 10.000 Euro für 20 Verlage
• Rhythmus: jährlich, seit 2018, das Konzept wird derzeit überarbeitet, nächste Runde voraussichtlich 2024
• Bedingungen: Gewürdigt wird die kontinuierliche Entwicklung und Pflege eines profilierten Verlagsprogramms in inhaltlicher, gestalterischer und vertrieblicher Hinsicht.
• Ausgelobt von: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus / Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, in Kooperation mit dem Landesverband Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen des Börsenvereins
• Bewerbungsfrist: Eine Jury wählt den Preisträger aus, Selbstbewerbungen sind nicht möglich
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Neben den Verlagspreisen der einzelnen Bundesländer gibt es auf Bundesebene den Deutschen Verlagspreis, der 2023 zum fünften Mal von der Kulturstaatsministerin verliehen wird, um die Arbeit unabhängiger Verlage in Deutschland zu unterstützen (Jahresumsatz: unter 3 Millionen Euro im Schnitt der vergangenen drei Jahre).
Wer dabei sein will, muss sich beeilen: Bewerbungen sind noch bis zum 24. März möglich.
Partner sind die Kurt Wolff Stiftung und der Börsenverein.
Vergeben wird der Deutsche Verlagspreis in Form von Gütesiegeln in drei Kategorien:
- Spitzenpreis: Gütesiegel verbunden mit einer Prämie in Höhe von jeweils 60.000 Euro für drei besonders herausragende Verlage
- Gütesiegel verbunden mit einer Prämie in Höhe von jeweils 24.000 Euro für bis zu 60 herausragende Verlage
- Zusätzlich wird ein undotiertes Gütesiegel vergeben an bis zu drei Verlage, die über der zugelassenen Umsatzschwelle von liegen.
Zum Bewerberportal geht es hier, alle Details zum Preis finden sich hier. Einen Bericht von der Preisverleihung 2022 lesen Sie hier.