Neustart Kultur

Zweite Förderrunde des Deutschen Übersetzerfonds

27. Januar 2021
Redaktion Börsenblatt

Am 15. Februar endet die zweite Bewerbungsrunde um die Fördergelder des Programms "extensiv initiativ" des Deutschen Übersetzerfonds. Finanziert wird dieses aus Mitteln der "Neustart Kultur"-Initiative der Bundesregierung.

Der Deutsche Übersetzerfonds will mit dem Förderprogramm "extensiv initiativ" – die Mitteln kommen aus dem "Neustart Kultur"-Programms der Bundesregierung –, neue Impulse für die Übersetzungskultur in Deutschland setzen. Im Zentrum stünden dabei die Übersetzer*innen selbst sowie die Entfaltung ihrer künstlerischen Produktivität – aber auch die Verlage würden davon profitieren, so der Übersetzerfonds in einer Mitteilung.

Es gibt insgesamt drei Bewerbungsrunden. Gefördert werden können Übersetzungen aus allen literarischen Genres (inkl. Kinder- und Jugendbuch, Lyrik, Comic und Graphic Novel, Theatertexte, Sachbuch und Essay) mit Anspruch an die sprachliche Gestaltung. Ein Schwerpunkt liege auf Übersetzungen aus weniger repräsentierten Sprachen, von unbekannten oder weniger bekannten Autor*innen sowie von literarischen Texten, die über das Marktgängige hinausgehen.

Die wichtigsten Stichpunkte dazu:

  • die Antragstellung (und Auszahlung der Mittel) erfolgt über die Übersetzer*innen.
  • Antragsberechtigt sind Übersetzer*innen mit Zielsprache Deutsch ebenso wie Übersetzer*innen mit Ausgangssprache Deutsch, sofern sie ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • Gefördert werden beide Seiten: die Übersetzerin / der Übersetzer durch ein Stipendium, und der Verlag durch die Bezuschussung der Übersetzungskosten (in der Regel wird das komplette Grundhonorar übernommen).
  • Wichtiges Kriterium: Übersetzungsverträge sollen eine faire, übersetzerfreundliche Vertragsgestaltung vorsehen: eine gute Grundvergütung, und eine (nicht degressive) Beteiligung möglichst ab dem 1. Exemplar einer Ausgabe und an den Erlösen aus der Verwertung von Nebenrechten. Bewerbungen sind auch mit Vertragsentwürfen oder Eventualverträgen möglich (die nur im Fall der Förderung wirksam werden).
  • eine dreiköpfige Jury (Lars Birken-Bertsch, Martin Mittelmeier, Patricia Klobusiczky) entscheidet Ende März über die Anträge.

Die weiteren Kriterien und das Bewerbungsverfahren werden hier erläutert.

In der ersten Förderrunde wurden Ende letzten Jahres 51 Übersetzungen mit insgesamt 492.500 Euro gefördert.

Nach der Februarausschreibung wird eine letzte Förderrunde zum 15. Juni 2021 ausgeschrieben.