Weitendorf von Hacht ist Verleger der W1-Media-Gruppe (Atrium, Arche, Jumbo, NordSüd). Sein Offener Brief im Wortlaut:
"'Der Buchhandelsmarktführer und größte Beitragszahler im Börsenverein opponiert' - so fängt der Artikel im Buchreport vom 28. Oktober an. Im Börsenblatt vom gleichen Tag wird Michael Busch mit 'Eine Diskussion über Rabatte zu führen ist unsinnig' zitiert. Und im Mittagsnewsletter des verbandsnahen Börsenblattes vom 31.12.2021 wird das von Thalia in Auftrag gegebene Gutachten von Taylor Wessing als Gastbeitrag zu Verlagsrabatten angekündigt.
Da fragt man sich doch, wessen Verband dieser Verband ist? Wieso erhält ein Buchhändler, der einer unter vielen Beitragszahlern ist, ständig eine solche Aufmerksamkeit? Und wo sind die offiziellen Gegenpositionen?
Was mich in der gesamten Diskussion aber am meisten ärgert, ist, dass sämtliche Lieferanten von Thalia in einen Topf geworfen werden. Denn worum geht es hier überhaupt? Es geht um das überleben des Verlagswesens in seiner jetzigen Ausprägung- es geht darum, wer sich überhaupt Rabatt von 50% und mehr leisten kann!
Wenn ich mir als mittelständischer Verlag keine Rabatte über 50% beim Barsortiment leisten kann, dann muss Thalia das akzeptieren - das tun sie aber nicht. Thalia handelt nach dem Prinzip 'Wir sind der Größte - was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt!'
Das hat zur Folge, dass wir zu rechtswidrigem Handeln gezwungen werden. Es ist nicht Thalia, die gegen das BPG verstoßen, sondern es sind die kleinen Verlage, die ansonsten ausgelistet würden.
Ein Verlag, der von Thalia ausgelistet wird, wird in geringerem Maße, aber trotzdem über das Barsortiment bezogen, da sich auch Thalia mit den Größten messen muss.
Was ist denn die Innovation, die Thalia bietet? Die Konditionen reichen gerade dazu, neue Buchhandlungen in das System Thalia zu integrieren und damit die Konditionenschraube noch weiter zu drehen. Aber für mittelständische Verlage ist das eher die Ansage, dass das Wachstum von Thalia unterstützt werden soll, damit wir uns klanglos vom Markt verabschieden können.
Und hier ist doch genau der Ansatz des Buchpreisbindungs-Gesetzes! Die Vielfalt im Deutschen Buchmarkt soll gewährleistet werden ...
Ich bin für weniger Aufmerksamtkeit für Busch und für mehr Miteinander als Gegeneinander. Ansonsten werden auch wir Verlage uns fragen müssen, ob der 3-Sparten-Verband die richtige Interessenvertretung ist. Zumindest was die kleinen Verlage betrifft, fragen wir uns das schon seit längerer Zeit."
Die Auseinandersetzungen über Konditionen mit allen drei Sparten gab es schon immer. Was sich neu entwickelt hat, sind die anhaltenden Konzentrationsprozesse und dadurch die Verschiebung von Wirtschaftsmacht und daraus resultierend die Einflussmöglichkeiten. Bei diesen Prozessen spielt außerdem der Einfluss der Digitalisierung eine neue grundlegende Rolle, die Veränderungen in allen Bereichen nach sich zieht. Große Funktionsbereiche im Buchwesen haben sich in den letzten Jahren teilweise vollständig geändert und werden sich weiter wandeln.
Das ist nichts Neues, trotzdem erwähne ich das, weil – nun kommen wir zum Thema – nun auch die Konditionsfragen nicht mehr zu umgehen sind. Alles hängt miteinander zusammen, gesetzliche Buchpreisbindung, digitale Entwicklung, die wesentlich mehr darstellt und nicht nur einzelne Funktionen im Betrieb übernimmt. Es werden neu Wege in allen Funktionen des Betriebes übernommen und ganz neue Bereiche z. B. in der Kommunikation mit potenziellen Buchkäufern oder neue Vertriebswege erschlossen und geplant. Damit wird die Digitalisierung auch zum übergeordneten Führungsinstrument der Unternehmung und damit sind auch ganz neue Kostenarten zu berücksichtigen, die bisher nicht aufgetreten sind oder noch auftreten werden. Diese Situation und die sich weiterhin verstärkenden Konzentrationsprozesse verlangen betriebswirtschaftlich eine höhere Marge zwischen Einkauf und Verkauf.
Da es eine eigene Kalkulation zur Preisfindung im Sortiments-Buchhandel nicht gibt, ist man auf die Konditionen der Verlage angewiesen, um diesen Wandel erfolgreich zu gestalten. Da der Handel jedoch seine interne Kalkulation aufstellen muss, mit dem Ziel seine Rentabilität zu erhalten, kommt es zu Konditionsgesprächen mit den einzelnen Verlagen, weil die Rentabilität nicht mehr erreicht wird. Die Verlage können den Anforderungen der Handelsstufe folgen oder das Risiko eingehen, dass die Händler sich für andere Verlage entscheiden (müssen).
Das ist jeweils die unternehmerische Entscheidung eines Verlages und trifft dort ebenfalls auf die interne Kalkulation des Buchpreises. Nicht immer müssen die höheren Konditionsanforderungen zum höheren Ladenpreis führen, es kann sich auch durch höhere Verkaufszahlen rechnen. In aller Regel jedoch werden diese Konditionsanforderungen zu einem höheren Ladenpreis führen (müssen), wenn man auch hier nicht neue Wege mithilfe der Digitalisierung geht.
Die Konzentration im Handelsbereich führt natürlich dazu, dass die Verlage hier höhere Konditionen einräumen müssen, das ist in der Vergangenheit auch so gewesen. Die Diskussion mit der 50%igen Rabattgrenze gab es immer und wurde auch in früheren Jahren (kann ich jetzt hier „ungestraft“ aussagen) überschritten, und zwar immer, wenn nicht nur mengenmäßig, sondern regelmäßig auch dann, wenn Vereinbarungen mit außergewöhnlichen Aktionen und Engagement getroffen wurden. Daher – und das lässt meiner Meinung nach auch das jetzt gültige Gesetz zur Preisbindung zu – sollte man diese Auseinandersetzung über die Konditionen nicht dahingehend ausweiten, dass man sogar im Börsenverein zu einer Auseinandersetzung kommt. Es ist sicherlich angebracht, die Konditionsfrage, die alle beteiligten Seiten gleichermaßen betrifft, so in den Einzelfällen zu regeln, dass keiner sich als der Unterlegene begreift. Die „Marktmächtigen“ müssen sich ihrer Verantwortung gegenüber den schwächeren Partnern bewusst sein und auf gleicher „Augenhöhe“ verhandeln. Jeder der Partner und ich schließe das Barsortiment ein, muss sich seiner Verantwortung gegenüber der Gesamtheit bewusst sein. Hierbei sehe ich auch eine ganz wesentliche Aufgabe des Börsenvereins, der den Strukturwandel seiner Mitglieder aktiv zu betreuen hat.
Das Wichtige ist bei diesen Konditionsfragen, bei allen Auseinandersetzungen zu beachten, dass die Vielfältigkeit (in jeder Hinsicht), die dreistufige Spartensituation und die Unabhängigkeit des Buchwesens vom Staat zu befördern und zu erhalten ist. „Auswüchse“ sind Gründe und Vorwand für staatlichen Eingriff. Die Wirtschaft und Gesellschaft sind in einer Umbruchzeit, das hat auch zur Folge, dass das Buchwesen sich auch verändern muss und bei diesem Wandel sind die Konditionsfragen aus meiner Sicht nur jetzt plötzlich eine sichtbar gewordene, natürlich wichtige, Randerscheinung, die nun die bevorstehenden und bereits begonnenen grundlegenden, existentiellen Veränderungen des Buchwesens für alle verständlich in den Mittelpunkt rücken.
es ist ja schön von einem (Eigenbezeichnung) Verlagsrentner erfahren zu dürfen, dass die Rabattgrenze von 50% offenbar noch nie als gültig erachtet wurde, weil Ihnen folgend auch das jetzt gültige Gesetz der Preisbindung dies zulässt, früher also Ihrer Ansicht nach auch schon zugelassen hat. Dies, „… immer, wenn nicht nur mengenmäßig, sondern regelmäßig (SIC!!! – meine persönliche Anmerkung!!!) auch dann, wenn Vereinbarungen mit außergewöhnlichen Aktionen und Engagement getroffen wurden“. Man darf ja durchaus die Frage stellen, ob es inzwischen nicht nur um Einzelmaßnahmen, sondern vielmehr um generelle Vereinbarungen inklusive aller üblichen Sonderregelungen geht. Bemerkenswert finde ich an dieser Stelle die Anmerkung „kann ich jetzt hier „ungestraft“ aussagen“. Ja was denn jetzt – ist das legal, grenzwertig oder schlicht illegal? – war dies eventuell auch zu Ihrer Zeit schon legal, grenzwertig oder schlicht illegal?
Nun lässt sich über außergewöhnliche Aktionen und außergewöhnliches Engagement trefflich streiten, denn vieles davon findet sich bei großen wie auch bei kleineren Buchhandlungen, die an vielen Stellen ähnliches leisten und bei denen ebenfalls die Digitalisierung wesentlich mehr darstellt und nicht nur einzelne Funktionen im Betrieb übernimmt. Aber jetzt reklamiert der Marktführer im Sortiment den Begriff der Innovation bekanntermaßen mit lautstarken Worten exklusiv für sich, als wenn andere Sortimentsgrößenordnungen oder die Barsortimente nicht ebenso in Innovation investierten.
Und alles, was Ihnen dazu einfällt, sind (auszugsweise) die beiden Sätze „Die „Marktmächtigen“ müssen sich ihrer Verantwortung gegenüber den schwächeren Partnern bewusst sein und auf gleicher „Augenhöhe“ verhandeln. Jeder der Partner und ich schließe das Barsortiment ein, muss sich seiner Verantwortung gegenüber der Gesamtheit bewusst sein“? Das, exakt das, fordern wir seit Jahren vergeblich von ALLEN Beteiligten und erleben nun, wie die Lunte von Thalia ganz bewusst ans ganz große Pulverfass gelegt wird.
Wie Herr Weitendorf von Hacht so klar darlegt, dies betrifft bei weitem nicht nur die von Ihnen auf Augenhöhe im Sinne von Groß gesehenen Teilhaber unserer Branche. Denn von welcher Augenhöhe reden wir denn eigentlich, wenn der Marktführer über eine Anwaltssozietät indirekt mitteilen lässt, dass das Buchpreisbindungsgesetz nicht dem Schutz und der Erhaltung der Trägheit im Buchhandel, sondern dem Schutz des Kulturgutes Buch und der Erhaltung eines breiten Buchangebotes diene, während Thalia nicht mitspielende Verlage gleichzeitig auslistet oder ihnen mit der Auslistung droht. Gerade auch die mittleren und kleineren Verlagshäuser sind es doch wohl, die dieses Spiel eigentlich nicht mehr mitspielen können, aber dies zu großen Teilen noch tun. Dieses Gebaren Thalias (und der angesprochenen Verlage) hat nichts mit Kulturgut, Augenhöhe und angeblicher Marktmacht zu tun, denn es nützt schlussendlich nur einem anderen großen Allesverkäufer, nämlich Amazon, die sich ganz nebenbei ins Fäustchen lachen und das dräuende Desaster locker wegstecken werden, weil dort die wahre Marktmacht steckt.
Ich wiederhole mich an dieser Stelle gerne, wenn ich sage, dass Preiserhöhungen zwar notwendig sind, das große Problem aber in der Rabattspreizung besteht, mit der viele Kleine aus dem Sortiment und schlussendlich auch die Verlage einige sehr wenige Sortimentsgrößen und auch Amazon subventionieren, ohne dass die Frage nach dem tatsächlichen Erfolg derer Geschäftsmodelle gestellt wird.
Jens Bartsch – Buchhandlung Goltsteinstraße in Köln
Sehr geehrter Herr Bartsch,
Ihren Ausführungen folge ich. Ich muss daraus schließen, dass sich das Prinzip der Rabattfindung und die Argumente, die dabei ins Feld geführt werden, eigentlich kaum geändert haben. In dieser unserer Marktwirtschaft sind eben leider nicht alle Marktteilnehmer gleich. Es gibt in real Unterschiede bei gleichem Tun. Dies ist Binse und lässt sich nicht ändern, es sei denn, das Wirtschaftssystem wird geändert. Gleichheit bei Konditionen bedingen vergleichbare Leistungen. Die Forderung auf Gleichheit ist immer wieder gestellt worden, sie ist eben leider nicht real.
Fiktives kurzes Beispiel:
Wenn ich z.B. ein Nachfolgewerk zu >>Thomas/Trümper, Bayenthal – Marienburg. 150 Jahre Leben und Arbeiten am Rhein<< herausgeben und als Verlag auf Sie zukommen und es mit meiner Rabattstaffel anbieten würde, was wäre Ihre Antwort als die zentrale Buchhandlung im Viertel? … Es würde von Ihnen sofort die Fragen kommen, was bieten Sie an (Rabatte, Kostenbeteiligung bei einer Lesung/Signierstunde/Werbung)?
Das alles ist legitim in Hinsicht auf einen guten Verkauf, Informationen für die Käufer über ihr Viertel, Honorar für den Autor, Erlöse für Sortiment und Verlag. Bei den Forderungen nach Gleichbehandlung müsste dann Ihre Konditionen auch beispielsweise die Dom-Buchhandlung erhalten.
Es kommt daher auf die Marktteilnehmer an, ob, wie ich dargestellt habe, trotz Unterschiede eine Konditionsfindung auf Augenhöhe stattfindet. In der Regel kommt man auch zu einem Ergebnis, jedoch ist immer und das ist tatsächlich nicht auszuschließen, die Situation gegeben, dass die Marktmacht zur einseitigen Entscheidung führt. Das ist unleugbarer Fakt. Uns Buchhändlern ist in längst vergangenen Zeiten einmal auf der Buchhändlerschule beigebracht worden, dass wir „Kulturträger“ seien und damit sei bei den betriebswirtschaftlichen Aspekten unserer Arbeit auch eine besondere Verantwortung zu berücksichtigen. Ich glaube nicht, dass diese „Moral“ heute noch gepredigt wird, jedoch wird sie in vielen Unternehmens-Philosophien, ohne diesen Wortlaut zu verwenden, aufgegriffen und auf ihren Homepages dargestellt. In vielen Fällen dürfte das jedoch ein Lippenbekenntnis sein, denn es ist gängige Lehre an Hochschulen, dass zur Marketing Konzeption einer Unternehmung auch die Unternehmens-Philosophie gehört. Diesen bestgestalteten Sites der Homepages sieht man an, dass sie von höchst ausgebildeten Akademikern gestaltet und getextet sind, jedoch ohne inneres Engagement und „Herzblut“, das sogar im Wortlaut aufgeführt wird. Das kommt, aus meiner Sicht bei den großen Anbietern voll zum Tragen, auch bei den Zwischenhändlern, die für Ihre Kunden diese Sites (kundenorientiert) mit Service anbieten. Sortimenter, die Ihre eigene selbst gestaltete Homepage haben, sind seltener und in der Regel bemerkt der Betrachter sofort, dass hier ein ganz anderes Engagement vorhanden ist, hier werden seine Emotionen in seinem realen lokalen Umfeld angesprochen, man fühlt sich als Partner und dazugehörig, so beispielsweise auf den Sites Ihrer Homepage. Warum führe ich das aus? Weil ich auf Ihr Argument zurückkomme, dass die Handlungen einer „normalen“ Buchhandlung den Anspruch auf Gleichbewertung mit denen der Filialisten haben muss, um sich im Konditionen-Karussell behaupten zu können (müssen). Ihre Aussage stimmt uneingeschränkt und wird auch durch Ihre „Stammkundschaft in aller Regel bestätigt (belohnt). In schwierigen Zeiten können Sie davon profitieren.
Die Verlagskonditionen für das „normale“ Sortiment, die zunächst mengenmäßig ausgebildet sind, sind jedoch ungleich zu den der Filialisten, eben aus diesem Grund. Die Vertriebsbereiche in den Verlagen dürfen jedoch nicht nur die Menge berücksichtigen, sondern auch z.B. den Faktor der Markdurchdringung und Backlist Verkauf. Die Anzahl des „normalen“ Sortiments (ich mache keine Unterscheidung zwischen Groß und Klein, Vollsortiment und Buchverkaufsstelle) ist wesentlich größer und nachhaltiger als das der Filialisten. Allerdings mit wesentlich mehr Vertriebsaufwendungen und damit Kosten verbunden. Hier gilt es bei den Verlagen, dass man nicht nur die Kostenseite, sondern auch die Nachhaltigkeit etc. ins Kalkül zieht. Daher sind mengenmäßige Rabattstaffeln nicht out, sondern es müssen spezifische mit Zusatzrabatt zu bewertenden Ergänzungen hinzutreten, die in den Verlagen mit ihrer individuellen Verlagsproduktion und Zielsetzung des Unternehmens abzustimmen sind. Ganz entscheidend waren früher bei diesen Verhandlungen der gut funktionierende Außendienst, Telefonate, Gespräche auf der Buchmesse bis hin zu persönlichen Gesprächen vor Ort. Diese holzschnittartig beschriebene Vertriebsarbeit in den Verlagen scheint etwas in Vergessenheit geraten zu sein obwohl hier m.E. durch die Virus-Situation neue Erkenntnisse vorliegen müssten.
Ja, es scheint tatsächlich, dass das "Kapitel" mit der Augenhöhe nicht klappt. Z.B. mit Konrad-Dietrich Riethmüller (Einführung der modernen BWL, also Marketing, und Beginn der "ETV" im südwestdeutschen Sortiment) konnte ich noch als Partner verhandeln, obwohl schon damals diese Buchhandlung in Tübingen der Leader war. Mit Heinrich Riethmüller hat das leider schon nicht mehr geklappt, hier waren dann wichtigere und ganz andere Schwerpunkte in dieser Buchhandlung festgelegt worden und neue Wege sind (und werden) beschritten worden., die überwiegend Richtung Wachstum (Wie wir nicht erst seit heute wissen.) zeigen. Die betriebswirtschaftlichen Einzelfunktionen des integrierten Marketings haben voll Einzug gehalten und die Unternehmens-Philosophie wurde, von Zahlen verdrängt, zum heutigen bestens durch überwiegend akademisches Fachpersonal erarbeitet und herausragend dargestellt, aber leider ist sie dabei zu einem Lippenbekenntnis geworden. Diese Verhaltensweise ist erklärlich dahingeehend, dass man aus Kapazitätsgründen (Wie immer man das definiert.) nur noch Verhandlungen führt, deren Ergebnisse sich in positiven Zahlen messen lassen. Das ist die neue "Moral" und hat mit dem klassischen Buchhandel nicht mehr viel gemein. Das kann man bedauern oder aber akzeptieren und auf die Digitalisierung, auch des Buchhandels, abheben.
Daher, aus dargestellten Gründen insbesondere siehe auch meine Meinung in meinem ersten Diskussionsbeitrag, ist diese Auseinandersetzung, sog. Rabattspreizung, nicht durch eine allgemeine "Verkehrs- und Verkaufsordnung" im Buchhandel zu befrieden. Ich bin der Meinung, dass, solange wir eine Marktwirtschaft haben, hier die jeweiligen Partner miteinander sprechen und auseinandersetzen müssen. Auch eine Weigerung Kompromisse (oder Gespräche) einzugehen ist als ein Verhandlungsergebnis anzusehen, das entsprechende Konsequenzen, jeweils in Abwägung des Unternehmensziels mit seiner eventuellen (noch vorhandenen) Firmenphilosphie, nach sich zieht.
mögen wir irgendwann einmal miteinander telefonieren? Wenn Ihrerseits Zeit und Lust vorhanden sind, dann kontaktieren Sie mich zwecks Terminfindung doch einfach kurz via info@buch78.de.
Ein herzlicher Gruß aus Köln
Jens Bartsch