Deutscher Verlagspreis 2022

Startknopf auf Buchmesse gedrückt

21. Oktober 2021
Redaktion Börsenblatt

Am 22. Oktober startet die Bewerbungsphase für den Deutschen Verlagspreis 2022. Der von Kulturstaatsministerin Monika Grütters ins Leben gerufene Preis prämiert besonders engagierte, kleinere und unabhängige Verlage. Kurz vor dem Start traf sich am 21. Oktober eine Runde auf der Frankfurter Buchmesse, an der neben zwei Preisträger*innen auch der Amtschef der Kulturministerin, Günter Winands, teilnahm.

Die förderwürdigen kleineren und unabhängigen Verlage müssen sich durch ein außergewöhnliches Programm, kulturelles Engagement, innovative Projekte oder durch die Qualität ihrer verlegerischen Arbeit auszeichnen, teilt das BKM mit.

  • Bewerbungen sind ab dem 22. Oktober 2021 bis zum 9. Januar 2022 über die Website www.deutscher-verlagspreis.de möglich. Die Verleihung wird voraussichtlich im Mai 2022 stattfinden.

Monika Grütters betont in der Presseinformation aus ihrem Haus: "Es ist uns ein Herzensanliegen, das Engagement für die literarische und publizistische Vielfalt in Deutschland zu würdigen und Aufmerksamkeit zu schaffen für herausragende Verlagsprogramme. Denn wir wissen ja, dass von der Existenz der kleineren und mittleren Verlage auch die Zukunft vieler herausragender Autorinnen und Autoren abhängt."

Günter Winands, der die Ministerin auf der Buchmesserunde vertrat, wagte die vorsichtige Prognose, dass das Budget für den Verlagspreis, 1,7 Millionen Euro, auch im kommenden Jahr noch zur Verfügung stehen werde. Für die anwesenden Preisträger*innen dieses Jahres, Katharina Holzmann vom Korbinian Verlag, und David Fischbach vom Buchfunk Verlag, ist die Auszeichnung ein Segen, die "Planungssicherheit und Ruhe für ein bis zwei Jahre" (Holzmann) gibt und manches aufgeschobene Projekt möglich macht, so etwa ein Hörspiel nach einem Theaterstück von Thomas Brasch bei Buchfunk.

Moderator Torsten Casimir (Chefredakteur Börsenblatt) stellte die Frage, ob man über eine strukturelle Verlagsförderung nachdenke. Winands zeigte sich offen dafür und nannte die Filmförderung als Parallele: Auch dort würden nicht große Produktionen, sondern das Arthouse-Kino gefördert. Dass man sich analog um kleinere, unabhängige Verlage kümmern müsse, sei notwendig, wenn man die Vielfalt der Verlagslandschaft erhalten wolle. Eine vom BKM beauftragte Studie habe ergeben, dass die Zahl von Verlagen jährlich um 1,5 Prozent abnehme. Um Verlage stukturell zu fördern, müssen man eine Summe von 60-70 Millionen Euro bereitstellen. Offen ist, ob die nächste Bundesregierung den Plan weiterverfolgen wird. Selbst wenn man nicht immer weiß, ob das vom Staat eingesetzte Wagniskapital auch gute Bücher hervorbringe, lohne sich ein solches Engagement. "Man muss auch mutig sein", sagte Winands zum Schluss.

Im kommenden Jahr wird der Deutsche Verlagspreis zum vierten Mal verliehen.

  • Bis zu 60 Verlage können mit einem Gütesiegel und einer Prämie in Höhe von 24.000 Euro ausgezeichnet werden.
  • Drei herausragende Verlage erhalten als Spitzenpreise Gütesiegel und Prämien in Höhe von jeweils 60.000 Euro.
  • Bis zu drei große Verlage, deren Jahresumsatz drei Millionen Euro übersteigt, können mit einem undotierten Gütesiegel gewürdigt werden.

Die Jury für den Verlagspreis 2022 wird nach dem turnusmäßigen Ausscheiden bisheriger Jurymitglieder teilweise neu besetzt. Dazu zählen auch der Juryvorsitz – bisher durch die Literaturkritikerin Insa Wilke wahrgenommen – und der stellvertretende Juryvorsitz – bisher die Übersetzerin Patricia Klobusiczky. Die Neubesetzungen laufen derzeit, so das BKM.

Der Jury für den Verlagspreis 2022 werden weiterhin der Korrespondent der Frankfurter Allgemeinen Zeitung Hannes Hintermeier, der Buchgestalter und Hersteller Hans Heinrich Ruta, der literarische Übersetzer Hinrich Schmidt-Henkel sowie der Leiter des Literaturhauses Hamburg Rainer Moritz, angehören.

Seit 2021 gilt, dass Verlage, die in zwei aufeinanderfolgenden Jahren ausgezeichnet wurden, ein Jahr pausieren müssen und sich erst wieder im Jahr danach bewerben dürfen. Bei Spitzenpreisträgern gilt wie schon zuvor, dass sie sich im Jahr nach ihrer Auszeichnung nicht bewerben dürfen.