Lesetipp zu Plagiatsvorwürfen

"Selbstverpflichtung der Verlage nicht zu erwarten"

13. Juli 2022
Redaktion Börsenblatt

Die Plagiatsfälle in wissenschaftlichen oder politischen Sachbüchern häufen sich. In einem FAZ-Artikel widmen sich Uwe Ebbinghaus und Helmut Mayer dem Thema und konfrontieren betroffene Verlage. Plagiatsjäger Stefan Weber fordert tiefer gehende Prüfungen vor der Veröffentlichung. Doch „hohe Erwartungen an verlegerische Selbstverpflichtungen auf breiter Front der Publikumsverlage könne man nicht erwarten“, so die Autoren.

Die Plagiatsvorwürfe gegen Politiker:innen und Wissenschaftler:innen häufen sich und ziehen immer größere Debatten nach sich wie das Beispiel Annalena Baerbock aus dem Jahr 2021 zeigt. Auch die CDU-Politikerin Diana Kinnert und die Wissenschaftlerin Ulrike Guérot wurden zuletzt mit Plagiatsverdachten konfrontiert.

Der sogenannte Plagiatsjäger Stefan Weber ist meistens involviert, wenn neue Plagiatsverdachte an die Öffentlichkeit kommen. Im Gespräch mit der FAZ formuliert er konkrete Handlungsempfehlungen für Verlage.

Zunächst klären die Autoren Uwe Ebbinghaus und Helmut Mayer den Tatbestand des Plagiats. Wichtig sei zunächst die Prüfung, ob es sich tatsächlich um eine Urheberrechtsverletzung handele. Anschließend kann der Urheber verschiedene Ansprüche geltend machen wie das Recht auf Auskunft, beispielsweise nach der Auflagenhöhe. Er kann aber auch einen Schadensersatz oder eine Unterlassung geltend machen.

Nur selten würden solche Fälle im Verlagswesen vor Gericht laden. Meistens käme es vorher zur Einigung, so die Autoren. Das größte Problem: Die Fälle werden öffentlich diskutiert und können das Ansehen der Autoren – beispielsweise Politiker oder Wissenschaftler – beschädigen.

Die Journalisten Ebbinghaus und Mayer und der Plagiatsjäger Weber fordern von den Verlagen größere Sorgfalt. Weber setzt sich für eine „Richtlinie guter Sachbuchautorenschaft“ ein, die sich an entsprechenden Leitlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft orientiert und fordert von Verlagen die Prüfung von Manuskripten nach Plagiaten mit einschlägiger Software.

Den Verlagen attestieren Weber und die Autoren allerdings ein geringes Interesse an der Prüfung ohne vorherigen Verdacht. So sei es auch in personell gut ausgestatteten Verlagslektoraten nicht möglich, Texte routinemäßig zu überprüfen und man wolle Autoren nicht unter Generalverdacht stellen.

„Verlage, die auf Software verzichten, können sich nicht nur auf das besondere Vertrauen berufen, das sie ihren Autoren entgegenbringen, sondern vermeiden auch möglichen Zusatzaufwand bei Software-Treffern. Zudem können Verlage in den meisten Fällen davon ausgehen, dass die riskanten Autoren, auf deren Verhalten sich öffentliches Interesse richtet, eine überschaubare Gruppe darstellen“, so die Autoren. Ansonsten drohe nur die eine oder andere kleine Ungelegenheit hinter den Kulissen.

Besserung für die Zukunft versprechen sich die Autoren nicht - „wenn selbst Häuser, denen man eine solche Selbstverpflichtung zutraut, dieser Zeitung entweder nur schmallippig über ihre Lektoratspraxis Auskunft geben oder gar nichts über sie verlauten lassen wollen.“

Den gesamten, sehr lesenswerten Beitrag, können Sie in der gedruckten Frankfurter Allgemeinen Zeitung unter dem Titel "Die große Plage der Verlage" lesen.