Penguin Random House wehrt sich gegen Kartellklage
Im November hat das US-Justizministerium eine Klage gegen Bertelsmann und die Übernahme von Simon & Schuster eingelegt. Die Verlage haben nun eine gemeinsame Klageerwiderung eingereicht.
Im November hat das US-Justizministerium eine Klage gegen Bertelsmann und die Übernahme von Simon & Schuster eingelegt. Die Verlage haben nun eine gemeinsame Klageerwiderung eingereicht.
Am 2. November hat das US-Justizministerium Klage gegen die Übernahme von Simon & Schuster durch Bertelsmann eingelegt. Der Zusammenschluss würde einen Verlagsriesen schaffen, der Autoren und Verbrauchern schade, hieß es damals in der Pressemitteilung.
"Wenn der Zusammenschluss vollzogen wird", so das Justizministerium in seiner Klage, "würde er wahrscheinlich den Autoren der meistverkauften Bücher und letztlich den Verbrauchern erheblichen Schaden zufügen. Penguin Random House würde fast die Hälfte des Marktes für den Erwerb von Verlagsrechten an umsatzstarken Büchern kontrollieren. Der nächstgrößte Wettbewerber von Penguin Random House wäre weniger als halb so groß wie dieser. Nach dem Zusammenschluss würden die beiden größten Verlage zusammen mehr als zwei Drittel dieses Marktes kontrollieren, so dass Hunderte von Autoren weniger Alternativen und weniger Einflussmöglichkeiten hätten."
Nun hat Bertelsmann eine scharfe Gegenargumentation zur Klage eingereicht.
"Die vernichtende Antwort ist wenig nachsichtig mit dem Justizministerium“, beschreibt Christie D’Zurilla von der Los Angeles Times das Statement der Verlage. Bertelsmann reagierte auch schon am 2. November auf die Klage des US-Justizministeriums. Wir berichteten: PRH: "Dies ist eine branchenfreundliche Transaktion"
Die Regierung definiere den Markt falsch, charakterisiere seine Teilnehmer falsch und berechne die Marktanteile falsch. Darüber hinaus missverstehe das US-Justizministerium die grundlegendste Dynamik des Buchrechtsmarkts, so die Verleger in ihrer Gegenargumentation zur Bundesklage. Dass Verbraucher durch die Transfusion geschädigt würden, sei in der Klageschrift auch nicht bewiesen worden.
"Das DOJ irrt, wenn es behauptet, dass die 'Big Five' die einzigen Teilnehmer am angeblichen Markt der 'antizipierten Top-Seller-Bücher' sind", heißt es in der Antwort. In den letzten drei Jahren seien drei von zehn der umsatzstärksten Autoren in Amerika von anderen Verlagen als den so genannten „Big Five“ veröffentlicht worden.
Lizenzgeschäfte seien persönlich und individuell und liegen, laut Verleger, vor allem bei hochdotierten Geschäften in der Hand der Agenten. Sie entschieden, wer überhaupt mitbieten darf.
„Penguin Random House hat keine Möglichkeit, die Gesamtvorschüsse oder die Vergütung zu beeinflussen: ein Penguin Random House-Imprint wird nicht eingeladen, für jedes Buch zu bieten, und selbst wenn ein oder mehrere Penguin Random House-Imprints bieten, verlieren sie weit mehr Auktionen als sie gewinnen", heißt es in dem Antrag. "Das Gleiche gilt für Simon & Schuster. Nach dem Zusammenschluss wird die Marktdynamik die gleiche sein, und der Einfluss von Penguin Random House auf die Preisgestaltung wird nach dem Zusammenschluss genauso wenig vorhanden sein wie heute.“
In ihrer Gegenargumentation wehren sich PRH außerdem gegen die Behauptung, die Fusion schade der großen Mehrheit der Autoren in finanzieller Hinsicht. Jene Autoren, vertreten durch die Author's Guild, haben die Klage des US-Justizministeriums befürwortet.
Am Dienstag, 14. Dezember, gibt es eine Gerichtsanhörung am District Court in Columbia. Der Prozess soll voraussichtlich am 1. August 2022 starten.