Kriterien und Ziele für die Studie wurden im Rahmen des von Claudia Roth einberufenen Runden Tisches erarbeitet, an dem seit Herbst 2022 Vertreter:innen des Deutschen Bibliotheksverbandes (dbv), des Vereins Deutscher Bibliothekarinnen und Bibliothekare (VDB), des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, der Autoren- und Übersetzerverbände, des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima beteiligt sind. Ziel ist es, der Bundesregierung eine Grundlage zu geben, um – wie im Koalitionsvertrag zugesagt – "faire Rahmenbedingungen für das E-Lending" zu schaffen.
"Bereits seit 2012 fordert der Deutsche Bibliotheksverband die Gleichstellung von gedruckten Büchern und E-Books beim Verleih durch Öffentliche Bibliotheken", sagt der Bundesvorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbands, Volker Heller. "Diese Gleichstellung wurde bei der Buchpreisbindung und der ermäßigten Mehrwertsteuer bereits vollzogen. Nicht so beim Verleih von E-Books." Öffentliche Bibliotheken müssten je nach Willkür der Verlage zum Teil bis zu einem Jahr darauf warten, um E-Book-Lizenzen käuflich zu erwerben. Dadurch sei die Aktualität des Bibliotheksbestands gefährdet wie die Bibliotheksidee an sich. "Nach langen Jahren der Verhärtung ist mit dem Runden Tisch zum E-Lending und der nun ausgeschriebenen Studie endlich konstruktive Bewegung in das Thema gekommen. Wir danken der Bundesbeauftragen für Kultur und Medien, dass sie sich dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag angenommen hat. Wir sind zuversichtlich, dass die Studienergebnisse ein Meilenstein auf dem Weg zu einer gesetzlichen Regelung sein werden."