Rechtsstreit um "Innerstädtischer Tod"

Christoph Peters gewinnt erneut

11. April 2025
Redaktion Börsenblatt

Im Streit um Christoph Peters’ Roman "Innerstädtischer Tod" hat das Hanseatische Oberlandesgericht erneut entschieden – und das Berliner Galeristenpaar König muss eine Niederlage einstecken. Sie hatten versucht, den Vertrieb des Romans zu stoppen, da sie sich in Figuren des Buches wiedererkannten. 

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Im Rechtsstreit um Christoph Peters’ Roman "Innerstädtischer Tod" haben der Autor und sein Verlag Luchterhand erneut gewonnen, wie Andreas Platthaus für die FAZ berichtet. Das Hanseatische Oberlandesgericht habe die "Anhörungsrüge" des Berliner Galeristenpaars König abgelehnt. Sie hatten versucht, die Entscheidung des Landgerichts Hamburg anzufechten, das zuvor eine einstweilige Verfügung gegen das Buch abgelehnt hatte. Die Königs, die sich in zwei Figuren des Romans unzulässig verkörpert sehen, hatten versucht, den Vertrieb und die Verbreitung des Romans zu verhindern. Das Gericht verweigerte dies mit Verweis auf die Kunstfreiheit.

Nun bleibe den Königs nur noch der Gang zum Bundes­verfassungsgericht, den sie jedoch bereits angedeutet haben. Eine öffentliche Verhandlung über den Fall habe bislang nicht stattgefunden, da die Richter den Fall als zu eindeutig angesehen hätten. Die angestrebte Rüge richtete sich sowohl gegen den Verzicht auf eine Verhandlung als auch gegen die aus Sicht des Ehepaars König unzureichende Lesezeit, die das Gericht für die Lektüre des Romans und der über 1200 Seiten Akten aufgewendet habe. In den acht Tagen zwischen der Einreichung der Beschwerde beim Oberlandesgericht und dessen Ablehnung sei es den Antragstellern zufolge nicht möglich gewesen, die umfangreichen Unterlagen zu bewältigen.

Das Gericht habe daraufhin nur knapp geantwortet: "Der Senat liest schnell." Das Ehepaar König habe sich ab dem Zeitpunkt der Publikation jedoch fünf Monate Zeit genommen, bevor es gegen die Veröffentlichung des Romans juristisch vorging.