Wirtschaftshilfen

Kurzarbeitergeld und Überbrückungshilfe 3 sollen verlängert werden

9. Juni 2021
Redaktion Börsenblatt

Die Bundesregierung plant, den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld nach Juni um drei weitere Monate zu verlängern. Auch die Überbrückungshilfe III wird bis in den September ausgeweitet.

Arbeitsminister Hubertus Heil wird dem Bundeskabinett heute eine neue Verordnung vorlegen, um den Zugang zum Kurzarbeitergeld um weitere drei Monate, bis Ende September, zu erleichtern.

Trotz sinkender Corona-Zahlen und Impffortschritte gebe es nach Ansicht der Bunderegierung weiterhin Unsicherheiten, wie es in einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur heißt. Man wolle Beschäftigungsverhältnisse auch über den 30. Juni hinaus stabilisieren, Arbeitslosigkeit und Insolvenzen vermeiden. Damit wolle man vor allem finanziell stark belastete Unternehmen im Einzelhandel, in der Unterhaltungs-, Reise- und Tourismusbranche sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe unterstützen.

Das Arbeitsministerium rechnet mit Mehrausgaben von rund 2,6 Milliarden Euro. So kann der Staat neben dem Kurzarbeitergeld drei weitere Monate auch 100 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden bei Kurzarbeit übernehmen.

Überbrückungshilfe III

Außerdem soll die Überbrückungshilfe für Firmen und Soloständige bis Ende September unter dem Namen „Überbrückungshilfe III plus“ verlängert werden. Bisher war die Wirtschaftshilfe, die Firmen und Soloselbstständige Fixkosten bezuschusst, bis Ende Juni befristet.

In der Verlängerung sollen Unternehmen außerdem eine Personalkostenhilfe erhalten, wenn sie Mitarbeiter früher aus der Kurzarbeit zurückholen oder neu einstellen.

Für Soloselbstständige, die kaum Fixkosten haben, gab es bisher bis zu 7.500 Euro Neustarthilfe. Künftig soll das Geld für die ersten drei Quartale des Jahres auf bis zu 12.000 Euro erhöht werden.