Arbeitsminister Hubertus Heil wird dem Bundeskabinett heute eine neue Verordnung vorlegen, um den Zugang zum Kurzarbeitergeld um weitere drei Monate, bis Ende September, zu erleichtern.
Trotz sinkender Corona-Zahlen und Impffortschritte gebe es nach Ansicht der Bunderegierung weiterhin Unsicherheiten, wie es in einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur heißt. Man wolle Beschäftigungsverhältnisse auch über den 30. Juni hinaus stabilisieren, Arbeitslosigkeit und Insolvenzen vermeiden. Damit wolle man vor allem finanziell stark belastete Unternehmen im Einzelhandel, in der Unterhaltungs-, Reise- und Tourismusbranche sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe unterstützen.
Das Arbeitsministerium rechnet mit Mehrausgaben von rund 2,6 Milliarden Euro. So kann der Staat neben dem Kurzarbeitergeld drei weitere Monate auch 100 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden bei Kurzarbeit übernehmen.