Österreich: Streit um Inhalte von "Kurz - Ein Regime"

Kripo-Chef Holzer will Buch einziehen lassen

4. Oktober 2021
Redaktion Börsenblatt

Der Chef des österreichischen Bundeskriminalamts will "Kurz – Ein Regime" (Kremayr & Scheriau) einziehen lassen. Sein Vorwurf: Das Buch enthalte bezüglich der Ibiza-Affäre strafrechtlich relevante Unterstellungen gegen ihn.

Der Chef des Bundeskriminalamts und Ex-Leiter der Soko Ibiza, Andreas Holzer, will das Buch "Kurz – Ein Regime" (Kremayr & Scheriau) von Peter Pilz, Ex-Politiker und Zackzack-Herausgeber, einziehen lassen, wie etwa der "Standard" berichtet. Holzer orte in dem Buch strafrechtlich relevante Unterstellungen. Laut "Standard" habe Holzer beim Straflandesgericht Wien beantragt, Peter Pilz' im Juli erschienenes Buch "Kurz. Ein Regime" einzuziehen und fordere außerdem eine Entschädigung gemäß Mediengesetz.

Das gehe aus jenen medienrechtlichen Anträgen hervor, die Holzers Anwalt am 9. September gegen den Verlag Kremayr & Scheriau beim dafür zuständigen Landesgericht für Strafsachen eingebracht habe – für den Antragsteller "General Andreas Holzer". Im medienrechtlichen Sinn sei der Verlag Medieninhaber des Buches des früheren Nationalratsabgeordneten Pilz. Der "Kurier" schreibt, der beauftragte Medienanwalt Zöchbauer habe ihm gegenüber bestätigt, dass mehrere Mandanten gegen das Pilz-Buch vorgehen würden.

Holzer beziehe sich in seiner Klage laut "Standard" auf seine Nennung im Glossar und beklage etwa, dass er zudem "als Teil eines angeblichen 'Netzwerks' von Sebastian Kurz" bezeichnet werde. Zudem mache Holzer diverse Unterstellungen im Buch gegen ihn bezüglich des Ibizia-Videos aus. Holzer wehre sich gegen die Qualifizierung "als angeblicher 'Dammwärter' von Kurz". Im Buch werde etwa der Eindruck erweckt, dass Holzer 2015 konkrete Informationen zu einem strafbaren Verhalten von Strache erhalten, aber keine Ermittlungsmaßnahmen eingeleitet habe.

Auch das österreichische Magazin "ZackZack" hat über die Sache berichtet.

Hintergrund

Die "Einziehung" eines Buches stehe am Ende eines entsprechenden medienrechtlichen Verfahrens, wenn das Gericht zur Ansicht gelangt, dass die Vorwürfe zutreffen, dass Äußerungen ehrenrührig seien, führt der "Standard" aus. Dagegen sei die "Beschlagnahme" von Druckwerken eine Art Eilmaßnahme, die am Beginn eines Verfahrens stehen könne – was hier also nicht der Fall wäre.

Verleger Martin Scheriau habe bisher nur gesagt, so der "Standard", man werde rechtzeitig auf die Anträge reagieren. Der Verlag verstehe sich als Plattform für Autoren, die ihre Meinung äußern.

Martin Scheriau: "Wir können das Buch weiter verkaufen"

Verleger Martin Scheriau sagt gegenüber Börsenblatt online: "Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, können die Bücher weiterhin verkauft werden." Der Verlag habe ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Klage zwei Wochen Zeit, auf diese zu antworten, "was wir auch machen werden". Und worum geht es bei der Klage? "Warum Herr Holzer klagt bzw. weshalb die Klage erst 10 Wochen nach Erscheinen des Buches erfolgt ist, kann nur von Herrn Holzer bzw. seine Beratern beantwortet werden", so Scheriau.

Das Buch von Pilz steht seit Wochen ununterbrochen auf Platz 1 der österreichischen Sachbuch-Charts.