Der Heyne Verlag werde nach Vorliegen der Urteilsgründe sorgfältig prüfen, ob er das Buch der Öffentlichkeit in einer annähernd ursprünglichen Fassung wieder zugänglich machen wird, zumal vieles dafürspricht, dass das Urteil des Bundesgerichtshofs als eindeutiges Bekenntnis zur Pressefreiheit auch zu Lebzeiten Helmut Kohls so ausgefallen wäre.
Für den Autor Heribert Schwan bestehe diese Möglichkeit nicht in diesem Maße, jedoch aus Sicht des Heyne Verlags zu Unrecht. Denn entgegen allen ausdrücklichen Formulierungen in den ursprünglichen Verlagsverträgen zu Helmut Kohls Autobiographie gingen die Gerichte von einer fortwirkenden stillschweigend geschlossenen Vertraulichkeitsvereinbarung aus.
"Die Penguin Random House Verlagsgruppe sieht sich durch das Urteil des BGH in ihrer Haltung bestätigt, wonach die durch das Grundgesetz gewährleistete Presse- und Meinungsfreiheit die in Rede stehende Publikation rechtfertigt", heißt es aus München.
Die Verfahrenskosten habe in der Entschädigungssache die Klägerin vollständig zu tragen. In der Unterlassungssache werde sie sie weit überwiegend zu tragen haben. Dazu gehören neben den Gerichtskosten die Kosten der eigenen Anwälte sowie die Anwaltskosten der Beklagten.
Mit Blick auf die Ankündigung des Anwalts von Maike Kohl-Richter, gegen ein abweisendes Urteil sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen, sei der Verlag zuversichtlich, dass diese Gerichte die Grundrechtsabwägung des Bundesgerichtshofs und damit letztlich die überragende Bedeutung der Pressefreiheit bestätigen werden.