Voraussetzung für die Gewährung einer Geldentschädigung bei einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts ist unter anderem eine besondere Schwere des jeweiligen Eingriffs. Nach Auffassung der Kammer ist dies durch zahlreiche Passagen und Zitate im Buch "Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle" erfüllt, weshalb die Entschädigungssumme entsprechend hoch angesetzt wurde. Dem Landgericht Köln zufolge handelt es sich hierbei um die höchste Enschädigungssumme, die bislang wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung nach deutschem Recht erhoben wurde.
116 Zitate sind unzulässig
Den Beklagten wurde in dem Verfahren 14 O 261/16 auch untersagt, 116 Zitate aus dem Buch wörtlich oder sinngemäß zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Die Kammer hatte dies bereits in einem vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren hinsichtlich 115 Zitaten entschieden (Az. 14 O 315/14). "Da es sich bei einem Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren nur um eine vorläufige Entscheidung handelt, musste der Kläger den Unterlassungsanspruch nunmehr in einem sogenannten Hauptsacheverfahren weiter verfolgen, weil die einstweilige Verfügung sonst aufgehoben worden wäre. Ihre vorläufige Entscheidung hat die Kammer nunmehr auch im Hauptsacheverfahren inhaltlich bestätigt", so die Mitteilung aus Köln.
Die schriftlichen Urteilsbegründungen liegen noch nicht vor.