Klage wegen Veröffentlichung aus "Kohl-Tonbändern"

Eine Million Entschädigung für Helmut Kohl

27. April 2017
Redaktion Börsenblatt
Im Verfahren des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl gegen den Journalisten Heribert Schwan, den Co-Autor Tilman Jens und die Verlagsgruppe Random House hat das Landgericht Köln die Beklagten zur Zahlung von 1.000.000 Euro Entschädigung verurteilt. 

Voraussetzung für die Gewährung einer Geldentschädigung bei einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts ist unter anderem eine besondere Schwere des jeweiligen Eingriffs. Nach Auffassung der Kammer ist dies durch zahlreiche Passagen und Zitate im Buch "Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle" erfüllt, weshalb die Entschädigungssumme entsprechend hoch angesetzt wurde. Dem Landgericht Köln zufolge handelt es sich hierbei um die höchste Enschädigungssumme, die bislang wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung nach deutschem Recht erhoben wurde.

116 Zitate sind unzulässig

Den Beklagten wurde in dem Verfahren 14 O 261/16 auch untersagt, 116 Zitate aus dem Buch wörtlich oder sinngemäß zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Die Kammer hatte dies bereits in einem vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren hinsichtlich 115 Zitaten entschieden (Az. 14 O 315/14). "Da es sich bei einem Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren nur um eine vorläufige Entscheidung handelt, musste der Kläger den Unterlassungsanspruch nunmehr in einem sogenannten Hauptsacheverfahren weiter verfolgen, weil die einstweilige Verfügung sonst aufgehoben worden wäre. Ihre vorläufige Entscheidung hat die Kammer nunmehr auch im Hauptsacheverfahren inhaltlich bestätigt", so die Mitteilung aus Köln.

Die schriftlichen Urteilsbegründungen liegen noch nicht vor.