Gesellschaft für deutsche Sprache

Gendersternchen abgelehnt

14. August 2020
Redaktion Börsenblatt

Arzt*in oder Ärzt*in? Die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) rät ausdrücklich davon ab, das Gendersternchen zu verwenden: Es eigne sich nicht, um genderneutrale Personenbezeichnungen zu bilden und es entstünden grammatisch falsche Formen.

Gendersternchen nicht diskriminierungsfrei

Der Stern im Wort wie bei "Leser*in" sei weder mit der deutschen Grammatik noch mit den Regeln der Rechtschreibung konform. "Bei seiner Verwendung entstehen nicht nur grammatisch falsche Formen wie Arzt*in oder Ärzt*in, auch den Regeln der deutschen Rechtschreibung entspricht das Sternchen nicht", so die GfdS in Wiesbaden. Zwar befürwortet die Gesellschaft grundsätzlich eine diskriminierungsfreie Sprache, das Gendersternchen stelle aber aus sprachlicher Sicht kein geeignetes Mittel dar, um dieses Anliegen umzusetzen. Zudem führe das Nebeneinander des Gendersternchens und anderer Formen zu Uneinheitlichkeit, auch in Bezug auf die Sprechbarkeit gebe es gewisse Probleme.

Eine Form passt nicht

Die GfdS bemängelt, dass die maskuline oder die feminine Form ungrammatisch wird und nennt die Beispiele

Ärzt*in = falsche maskuline Form Ärzt
Bauer*in = falsche feminine Form Bauerin
Kolleg*in = unvollständige (und damit falsche) maskuline Form Kolleg.

Falsche Bezüge

Wenn Artikel oder Adjektiv an eine maskuline oder feminine Form grammatisch angepasst werden müssen und dann beide Formen zugleich ausgedrückt werden sollen, ergeben sich falsche Bezüge:

Wir suchen einen begeisterten Teilnehmer*in für ein Interview.

Bei komplexen Wortgruppen unmöglich

Zum Teil sei die Verwendung des Gendersternchens in komplexen Wortgruppen auch gar nicht möglich, da sich die zugrundeliegenden maskulinen und femininen Formen zu stark unterscheiden:

Wir suchen eine*n begeisterte*n Teilnehmer*in für ein Interview.

Die Benachrichtigung [des Teilnehmers vs. der Teilnehmerin] erfolgt per E-Mail.

Verständlichkeit steht an erster Stelle

"Das Gendersternchen, aber auch weitere vergleichbare Ausdrucksmittel – wie beispielsweise der Gender-Unterstrich (auch Gender-Gap), der Gender-Doppelpunkt oder der Gender-Mediopunkt – sind mit den amtlichen Regeln der deutschen Rechtschreibung nicht vereinbar", stellt die GfdS fest. Die Stadtverwaltung Lübeck etwa gendere seit dem Jahreswechsel 2019/2020 mit einem Gender-Doppelpunkt, die Städte Hannover und Flensburg mit einem Gendersternchen. Diese Verwendung unterschiedlicher genderneutraler Formen führe zu einer uneinheitlichen Rechtschreibung. Und: "Wie Personenbezeichnungen mit einem Gendersternchen ausgesprochen werden sollen – beispielsweise mit einer kurzen Sprechpause, unter Auslassung des Sternchens als feminine Form oder als Paarform – ist unklar. Für die Sprechenden und für die Zuhörerinnen und Zuhörer entstehen so Unsicherheiten."

Für die GfdS stehen die orthografische und grammatische Richtigkeit und Einheitlichkeit, die (Vor-)Lesbarkeit und die Verständlichkeit eines Textes an erster Stelle – sie "müssen auch in einer diskriminierungsfreien Sprache gewährleistet sein".