Audi darf weiter gendern
Die Unterlassungsklage eines VW-Mitarbeiters gegen gerechtergeschlechte Sprache bei Audi wurde vom Landgericht Ingolstadt abgewiesen. Die Begründung indes scheint eher formaler Natur.
Die Unterlassungsklage eines VW-Mitarbeiters gegen gerechtergeschlechte Sprache bei Audi wurde vom Landgericht Ingolstadt abgewiesen. Die Begründung indes scheint eher formaler Natur.
Wehren wollte sich der Kläger gegen umständliche Formulierungen in Arbeitsanweisungen wie "Führungskraft" statt "Chef" und den Unterstrich in Wörtern wie "Audianer_innen". Audi hatte im März 2021 eine entsprechende Unternehmensrichtlinie verabschiedet. Das Gericht erkannte jedoch keine Verpflichtung des VW-Mitarbeiters zur aktiven Nutzung des Leitfadens, weil dieser sich nur an Audi-Angestellte richte. Auch hatte Gerichtssprecher Thomas Schlappa darauf hingewiesen, dass es sich nicht um ein Grundsatzurteil handelt.