Wehren wollte sich der Kläger gegen umständliche Formulierungen in Arbeitsanweisungen wie "Führungskraft" statt "Chef" und den Unterstrich in Wörtern wie "Audianer_innen". Audi hatte im März 2021 eine entsprechende Unternehmensrichtlinie verabschiedet. Das Gericht erkannte jedoch keine Verpflichtung des VW-Mitarbeiters zur aktiven Nutzung des Leitfadens, weil dieser sich nur an Audi-Angestellte richte. Auch hatte Gerichtssprecher Thomas Schlappa darauf hingewiesen, dass es sich nicht um ein Grundsatzurteil handelt.