Schutz für den Zwischenbuchhandel
Welche Leistungen sind im Rahmen des Diskriminierungsverbots zu beachten – und rechtfertigen damit keine Boni, die über den Barsortimentsrabatt hinausgehen? Dazu hat das Landgericht Stuttgart ein spannendes Urteil gefällt. Rechtanwältin Birgit Menche, Preisbindungsbevollmächtigte des Sortiments, erläutert die Details.