Unseld-Berkéwicz hat das Spiel für sich entschieden
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag des Suhrkamp-Minderheitsgesellschafters Medienholding auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt − damit kann der Suhrkamp Verlag in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden."Ob sich Barlach in die Rolle des Aktionärs fügt oder verkauft, bleibt abzuwarten", meint Börsenblatt-Redakteur Michael Roesler-Graichen.