Schon am 22. Juli 2022 wurde das neue Gesetz zur Barrierefreiheitsstärkung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es sieht vor, dass Webshops, E-Books und E-Reader barrierefrei gestaltet sind, damit Menschen mit Beeinträchtigungen diese mithilfe assistiver Technologien nutzen können. Von der Neuregelung sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz in Bezug auf Dienstleistungen ausgenommen.
Alle anderen müssen sich auf das Gesetz vorbereiten, sonst drohen Sanktionen. Die Bundesländer werden Behörden einrichten, die überprüfen, ob sich Unternehmen an die Barrierefreiheitsanforderungen halten. Ist dies nicht der Fall, drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. E-Books könnten vom Markt genommen werden bzw. Webshops abgeschaltet werden.