Neue Runde für Bewerbungen

"Neustart Kultur"-Gelder für Übersetzer*innen

27. Mai 2021
Redaktion Börsenblatt

Das Förderprogramm "extensiv initiativ" des Deutschen Übersetzerfonds fördert beide Seiten: die Übersetzer*innen durch ein Stipendium, den Verlag durch die Bezuschussung der Übersetzungskosten. Bewerbungen sind in der aktuellen Runde bis zum 15. Juni möglich.

Damit werde den Verlagen zudem die verlegerische Kalkulation erleichtert, so der Deutsche Übersetzerfonds in seiner Mitteilung.
Ziel der Förderung sei es, einen starken Impuls für die lebendige Vermittlung der Literaturen der Welt im deutschsprachigen Raum zu geben und auch während der Corona-Pandemie in den Erhalt
und Ausbau der Vielfalt unserer literarischen Kultur zu investieren.

Die Fördergelder werden dem Deutschen Übersetzerfonds aus dem Programm "Neustart Kultur" der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) bereitgestellt und stehen bis Ende 2022 zur Verfügung. Die Bedingungen laut Mitteilung des Deutschen Übersetzerfonds:

Teilnahmebedingungen

  • Nächster Bewerbungstermin ist der 15. Juni 2021. Ein weiterer Bewerbungstermin sei Ende 2021/Anfang 2022 vorgesehen.
  • Voraussetzung für die Bewilligung einer Förderung ist ein entscheidungsreifer Antrag, den die Übersetzer*innen online über das Bewerbungsportal an die Geschäftsstelle des Deutschen Übersetzerfonds richten.
  • Antragsberechtigt sind Übersetzer*innen mit Zielsprache Deutsch ebenso wie Übersetzer*innen mit Deutsch als Ausgangssprache, sofern sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben und nicht Mitglied des Vorstands des Deutschen Übersetzerfonds sind.

Was wird gefördert?

  • Übersetzungen aus allen literarischen Genres (inkl. Kinder- und Jugendbuch, Lyrik, Comic und Graphic Novel, Theatertexte, Sachbuch und Essay) mit Anspruch an die sprachliche Gestaltung.
  • Übersetzungen mit Verlagsvertrag, wenn die Übersetzung noch nicht abgeschlossen ist und das Vertragsdatum nach dem 1. September 2020 liegt.
  • Auch die Einreichung eines Vertragsentwurfs bzw. eines Eventualvertrags oder Vertragszusatzes, der die Konditionen für den Fall einer Förderung beinhaltet, ist zulässig.
  • Im Falle einer Förderung bezuschusst der DÜF das mit dem Verlag vereinbarte Honorar bis zur vollen Höhe des Grundhonorars (netto), zuzüglich eines von der Jury festzulegenden Stipendienbetrags.
  • Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich nur an die Übersetzerin / den Übersetzer direkt und nur, wenn ein gültiger Verlagsvertrag vorliegt bzw. nachgereicht wird, sofern die Bewerbung mit einem Vertragsentwurf erfolgte.
  • Die Gestaltung der Übersetzungsverträge muss fair und übersetzerfreundlich sein.
  • Auch Übersetzungsverträge mit internationalen Verlagen, die deutschsprachige Literatur in Übersetzung publizieren, sollten eine faire, übersetzerfreundliche Vertragsgestaltung vorsehen.

Förderkriterien:

  • Qualität: Der übersetzerische Anspruch des Projekts, bezogen auf die Spezifik des jeweiligen literarischen Genres, und seine Einlösung in der eingereichten Übersetzungsprobe.
  • Eigeninitiative: Das Förderprogramm ist insbesondere ausgerichtet auf Übersetzungsprojekte, die auf Initiative der Übersetzer*innen angestoßen werden.
  • Bibliodiversität: Bei Übersetzungen ins Deutsche liegt der Schwerpunkt auf Übersetzungen aus weniger repräsentierten Sprachen, von in Deutschland unbekannten oder weniger bekannten Autor*innen sowie von literarischen Texten, die über das offensichtlich Marktgängige hinausgehen.
  • Good practice: Faire Bedingungen in der Vertragsgestaltung, eine angemessene Vergütung sowie die Nennung und Sichtbarmachung der Übersetzerin / des Übersetzers auf dem Buchumschlag, in der Vorschau, auf Werbematerialien etc. sollten gewährleistet sein.

Informationen zu einzureichenden Unterlagen und Bewerbungsformular unter:

Über die Vergabe der Förderung entscheidet eine fachkundige, unabhängige Jury, die innerhalb von sechs Wochen nach Bewerbungsschluss zusammentritt. Die Jury für das Programm
"extensiv initiativ" besteht aus: Patricia Klobusiczky, Lars Birken-Bertsch und Martin Mittelmeier.