E-Lending in Öffentlichen Bibliotheken

Netzwerk Autorenrechte gegen Zwangslizenz

16. Mai 2022
Redaktion Börsenblatt

Auf Grundlage einer Studie zu den Themen E-Lending und analoge Leihe von Büchern in Öffentlichen Bibliotheken, hat das Netzwerk Autorenrechte (NAR) einen Forderungskatalog aufgestellt.

Bibliotheken möchten ihren Nutzern mehr digitale Möglichkeiten eröffnen. Motiv in der Bibliothek am Luisenbad

Das Netzwerk Autorenrechte (NAR), das 15 Verbände und über 16.000 Autor:innen und Übersetzer:innen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz repäsentiert, fordert faire Rahmenbedingungen beim E-Lending in Öffentlichen Bibliotheken – verweist dabei auf seine Studie "Digitale Leihe und Bibliotheken" (unter dieser Meldung als Download).

Die Autor:innen seien sich bewusst, dass die Digitalisierung auch auf dem Buchmarkt weiter voranschreiten wird. Die AG E-Lending des Netzwerk Autorenrechte habe deshalb vier Forderungen an die Politik aufgestellt, um faire Bedingungen für Urheber:innen zu gewährleisten:

Recht auf Zugang zu Bildung darf nicht auf Kosten des Urheberrechts gehen

Der Deutsche Bibliotheksverband fordere von der Politik ein Gesetz, das Verlage und Autor:nnen verpflichtet ihre E-Books vom Tage des Erscheinens an für die Onleihe zu lizenzieren. Begründet werde diese Forderung u.a. mit dem Recht auch einkommensschwacher Bürger auf Zugang zu Bildung. Ein solcher "Kontrahierungszwang" im Urheberrecht würde aber nicht nur die Einkommenssituation von Verlagen und Autor:nnen deutlich verschlechtern. Er griffe auch massiv in die Rechte und ökonomischen Freiheiten der Verlage und Autor:nnen ein, und würde gleichzeitig ein destruktives Exempel für andere urheberische Gewerke setzen. Daher fordere das NAR:

  • "Das Recht auf Zugang zur Bildung darf nicht auf Kosten des Urheberrechts gehen."

Keine Schrankenlösung

Schon jetzt werde fast jedes zweite E-Book in Deutschland über die öffentliche Bibliotheksausleihe gelesen. Aufgrund der niedrigen Pauschalzahlungen umfasse der Gesamterlös aber nur 6 Prozent des gesamten elektronischen E-Bookmarktes. Eine Zwangslizenz würde die Bibliotheken zu einem marktbeherrschenden Anbieter für aus Nutzersicht kostenfreie E-Books machen, ohne dass eine angemessene Vergütung für die Schöpfer dieser Bücher auch nur ansatzweise vorgesehen sei. Daher fordere das NAR:

  • "Keine Schrankenlösung und keine verpflichtende Lizenz für das E-Lending. Stattdessen: Freiwillige Lizensierung bei signifikanter Erhöhung der Anschaffungsbudgets für E-Medien."

Genaue Dokumentation der Ausleihen

Die Bibliotheks-Tantieme sei für eine angemessene Vergütung der digitalen Leihe in Öffentlichen Bibliotheken keine Lösung, so die Ansicht des Netzwerks. Obwohl eine Vergütung nach Ausleihen technisch möglich sei, werde bei gedruckten Büchern von über 8.000 öffentlichen Bibliotheken nur nach den Zahlen von maximal 18 Referenzbibliotheken abgerechnet. Dieses intransparente Verfahren sollte auf keinen Fall auf E-Books übertragen werden. Aber auch das derzeitige Lizenzmodell sei intransparent. Bei E-Books werde zurzeit die Vergütung pro Leihe schon mit dem Erwerb des Werkes kläglich eingepreist. Eine angemessene Vergütung werde dadurch unmöglich. Daher fordere das NAR:

  • "Eine genaue Dokumentation der Ausleihen von gedruckten Werken und von E-Books."

Vergütung ausgeliehener Druckbücher

Ohnehin gehöre Deutschland – als immerhin stärkste Volkswirtschaft in Europa – bei der Bibliothekstantieme zu den Schlusslichtern in der EU, moniert das NAR. Gerade einmal 4,3 ct pro Ausleihe eines gedruckten Buches würden von der Kultusministerkonferenz der Länder kalkuliert. In anderen Ländern der EU liege der Etat zwischen 11 ct (UK) bis zu 48 ct (Irland). Im Europavergleich liege nur Tschechien hinter Deutschland. Daher fordere das NAR:

  • "Eine Vergütung für ausgeliehene Druckbücher, die deutlich über dem europäischen Durchschnitt liegt."

Hintergrund: Studie des Netzwerks Autorenrechte

Anlass der Studie war der Vorstoß des Bundesrates, im Zuge der Implementation der EU Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt den Paragraphen 42b zu verankern. Dieser Paragraph sehe vor, das E-Lending sowohl für jegliche Buchautor:innen – inkl. Übersetzer:innen als Urheber:innen der deutschen Fassung – als auch für Verlage als mandatorische Pflicht einzuführen. Sollte dies gelingen, "wäre das ein tiefer Eingriff in die Urheberpersönlich keitsrechte und ein Angriff auf den E-Book-Markt", so das Netzwerk.

Um die Stimmen der Urheber:innen, die viel zu spät einbezogen worden seien, hörbarer zu machen, habe das NAR im Herbst 2021 eine Studie unter rund 800 Autor:innen durchgeführt. Die Auswertung zeige, dass Autor:innen das System Öffentliche Bibliotheken grundsätzlich befürworten, und das, obwohl schon jetzt die Höhe der Vergütungen beim Verleih von Printbüchern im europäischen Vergleich fast Schlusslicht sei. Die digitale Leihe werde jedoch viel kritischer gesehen, denn diese werde einen immensen Einfluss auf das Einkommen von Autor:innen haben. Noch könnten Autor:innen die Leihe ihrer E-Books ausschließen.