Anlass der Studie war der Vorstoß des Bundesrates, im Zuge der Implementation der EU Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt den Paragraphen 42b zu verankern. Dieser Paragraph sehe vor, das E-Lending sowohl für jegliche Buchautor:innen – inkl. Übersetzer:innen als Urheber:innen der deutschen Fassung – als auch für Verlage als mandatorische Pflicht einzuführen. Sollte dies gelingen, "wäre das ein tiefer Eingriff in die Urheberpersönlich keitsrechte und ein Angriff auf den E-Book-Markt", so das Netzwerk.
Um die Stimmen der Urheber:innen, die viel zu spät einbezogen worden seien, hörbarer zu machen, habe das NAR im Herbst 2021 eine Studie unter rund 800 Autor:innen durchgeführt. Die Auswertung zeige, dass Autor:innen das System Öffentliche Bibliotheken grundsätzlich befürworten, und das, obwohl schon jetzt die Höhe der Vergütungen beim Verleih von Printbüchern im europäischen Vergleich fast Schlusslicht sei. Die digitale Leihe werde jedoch viel kritischer gesehen, denn diese werde einen immensen Einfluss auf das Einkommen von Autor:innen haben. Noch könnten Autor:innen die Leihe ihrer E-Books ausschließen.