Kultusminister und Verlage erzielen Einigung
Lehrer dürfen künftig in bestimmten Grenzen urheberrechtlich geschützte Inhalte aus Büchern und Unterrichtswerken auch digital vervielfältigen und Schülern im Unterricht zugänglich machen. Darauf haben sich nach Angaben der Kultusministerkonferenz die Kultusministerien, der Verband Bildungsmedien sowie die VG Wort, die VG Bild-Kunst und die VG Musikedition geeinigt.