„Enttäuschend ist hingegen, dass der Gerichtshof keinen Verstoß gegen das Folterverbot festgestellt hat“, so PEN-Vizepräsident Ralf Nestmeyer in einer Pressemitteilung. „Trotz der Isolationshaft, in der Yücel neun Monate lang gehalten wurde und trotz seiner Berichte über die körperlichen und seelischen Misshandlungen, denen er im Hochsicherheitsgefängnis Silivri Nr. 9 einige Tage lange ausgesetzt war."
Enttäuscht zeigte sich die Organisation auch, dass der Gerichtshof kein politisch motiviertes Verfahren festgestellt habe. „Wenn nicht einmal die wiederholten öffentlichen Anschuldigungen gegen Yücel durch den türkischen Staatspräsidenten ausreichen, müssen sich die Straßburger Richter die Frage gefallen lassen, was in ihren Augen noch alles passieren muss, damit sie die politische Motivation eines Strafverfahrens feststellen“, so Nestmeyer weiter.
Darüber hinaus beklagt das PEN-Zentrum auch, dass sich die Türkei bei Osman Kavala und Selahattin Demirtas weigert, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen. Deshalb befürworte das deutsche PEN-Zentrum das Vertragsverletzungsverfahren des Europarates gegen die Türkei.
Das PEN-Zentrum fordert zur Folge, die Mitgliedschaft der Türkei im Europarat zu suspendieren und die türkische Regierung dazu auf, ihren Verpflichtungen und der türkischen Verfassung nachzukommen und Kavala und Demirtas umgehend freizulassen. Außerdem fordert PEN als Konsequenz dieses Urteils, alle in der Türkei abhängigen Verfahren gegen seinen Präsidenten Deniz Yücel einzustellen.