In einer Pressemitteilung fordert der deutsche PEN die bedingungslose und sofortige Freilassung von Ahmed Mansoor. Mansoor zähle zu den wenigen unabhängigen Stimmen, die öffentlich die Menschenrechtsverletzungen im Land angeprangert haben.
Zum Fall Mansoor schreibt der deutsche PEN: Mehr als ein Jahr nach seiner Festnahme habe die Staatssicherheitskammer des obersten Bundesgerichts in Abu Dhabi am 31. Dezember 2018 die zehnjährige Haftstrafe sowie eine Geldstrafe von 1.000.000 VAE-Dirham (rund 240.000 Euro) gegen Mansoor bestätigt. Er sei unter anderem wegen "Beleidigung von Rang und Ansehen der Vereinigten Arabischen Emirate und ihrer Symbole" sowie "Verbreitung von Falschinformationen, um den Ruf der Vereinigten Arabischen Emirate im Ausland zu schädigen" für schuldig befunden worden. Mansoors Rechtsmittel seien mittlerweile ausgeschöpft. Aus Protest gegen seine Haftbedingungen und Schläge durch die Gefängniswärter trat Mansoor mehrfach in einen Hungerstreik, so der PEN. Er befinde sich in Einzelhaft und soll weder über ein Bett noch über einen Zugang zu Wasser verfügen. Sein Gesundheitszustand hat sich stark verschlechtert.
"Die Meinungsfreiheit und die Menschenrechte werden in den Vereinigten Arabischen Emiraten seit vielen Jahren stark eingeschränkt. Weder die Verurteilung noch die Haftbedingungen Ahmed Mansoors sind hinnehmbar. Das Präsidium des deutschen PEN-Zentrums solidarisiert sich uneingeschränkt mit Mansoor und bittet die Bundesregierung, sich bei den zuständigen Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate für die bedingungslose Freilassung unseres Ehrenmitglieds einzusetzen", erklärt Ralf Nestmeyer, Vizepräsident und Writers-in-Prison-Beauftragter des deutschen PEN.