Leichte Steigerung
Der Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung für das Jahr 2021 sieht eine leichte Anhebung des Abgabesatzes von derzeit 4,2 Prozent auf 4,4 Prozent vor.
Der Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung für das Jahr 2021 sieht eine leichte Anhebung des Abgabesatzes von derzeit 4,2 Prozent auf 4,4 Prozent vor.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) teilte heute mit, dass durch den Einsatz zusätzlicher Bundesmittel in Form eines Entlastungszuschusses von 23 Millionen Euro ein Anstieg des Abgabesatzes auf 4,7 Prozent im Jahr 2021 vermieden werden konnte.
Der Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2021 wurde in die Ressort- und Verbändeabstimmung gegeben, die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt steht noch aus.
Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit mehr als 190.000 selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen, so das BMAS. Diese tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt.