Wegen des Verdachts auf Abmahnbetrug hat die Generalstaatsanwaltschaft Berlin Räume zweier Beschuldigter in Berlin, Hannover, Ratzeburg und Baden-Baden durchsuchen lassen. Ihnen wird versuchter Abmahnbetrug und versuchte Erpressung in mindestens 2.418 Fällen vorgeworfen. Wie das Nachrichtenportal "Onlinehändler News" weiter berichtet, hätte die Ermittlungsbehörde zudem zwei Arrestbeschlüsse vollstrecken lassen, mit denen zwei Beträge in einer Gesamthöhe von 346.000 Euro gesichert worden seien. Die zivilprozessrechtliche Maßnahme dient der Sicherung von Vermögensgegenständen, gegen die Ansprüche geltend gemacht werden können (etwa von den Geschädigten einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung).
Bei den Beschuldigten handelt es sich um einen Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Berlin sowie einen seiner Mandanten, der sich als angeblicher Repräsentant einer "IG Datenschutz" ausgegeben hat. Beide Personen haben laut "Onlinehändler News" ein ausgeklügeltes Verfahren ersonnen, mit dem die vermeintlichen Abmahnfälle fingiert wurden. Mittels einer speziell programmierten Software hätten sie Webseiten identifiziert, die Google Fonts nutzen. In einem zweiten Schritt habe der angebliche Datenschützer in einem automatisierten Verfahren Besuche auf diesen Seiten vorgetäuscht und die angeblichen Verstöße protokolliert. Die Ergebnisse dieses Prozesses dienten dann als Grundlage für die Abmahnschreiben, in denen den Website-Betreibern gegen Zahlung einer Summe von 170 Euro der Verzicht auf ein zivilrechtliches Verfahren angeboten wurde.
Der Börsenverein hatte im Oktober vor zwei Anwälten gewarnt, die Abmahn- bzw. Forderungsschreiben wegen der Nutzung von Google Fonts versenden, und damals schon den Verdacht geäußert, dass dies rechtsmissbräuchlich geschieht.