Erfolg für Buchhändlerin

Filzverkäufer Boris R. mit Klage gescheitert

15. November 2022
Redaktion Börsenblatt

Niederlage für den Filzverkäufer: Das Landgericht Berlin hat die Klage von Boris R. gegen eine Buchhändlerin aus Schleswig-Holstein abgeschmettert. 

Vor gut zwei Wochen hatten wir auf boersenblatt.net vor den dubiosen Verkaufsmethoden des Filzverkäufers Boris R. gewarnt, der Buch- und Einzelhändlern sein Filz-Sortiment unklarer Provenienz anbietet. Jetzt hat die Buchhändlerin Franziska von Ohlen aus dem schleswig-holsteinischen Lütjenburg vor Gericht Recht bekommen, die von einem 2021 abgeschlossenen Vertrag mit dem Filzverkäufer zurückgetreten war und von diesem auf Zahlung der vollständigen Kaufsumme verklagt wurde.

Wie im Fall der in unserer ersten Meldung erwähnten Buchhändlerin wurde auch hier Qualitäts-Filz versprochen, der in einer bayerischen Manufaktur gefertigt worden sein soll. Gleichzeitig, so die Darstellung der Lütjenburger Buchhändlerin, habe der Verkäufer das Bestellformular nachträglich manipuliert und so Verkaufsmenge und -preis um ein Mehrfaches in die Höhe getrieben. Die von Boris R. geforderte Summe in Höhe von mehr als 7.500 Euro sei „existenzbedrohend“ gewesen, so von Ohlen.

Das Landgericht Berlin, vor dem der Fall verhandelt wurde, hat nun mit Urteil vom 12. September 2022 die Klage des Filzverkäufers gegen Franziska von Ohlen als unbegründet abgewiesen. In der Entscheidung, die dem Börsenblatt vorliegt, wird zunächst der Tatbestand geschildert, der sich in Teilen mit den Schilderungen der anderen schleswig-holsteinischen Buchhändlerin deckt, die nach dem Vorfall Anzeige wegen versuchten Betrugs erstattet hatte:
„Der Kläger und die Beklagte schlossen am … im Ladengeschäft der Beklagten einen Vertrag, wonach die Beklagte bei dem Kläger mehrere verschiedenartige Dekorationsartikel aus Filz bestellte. Der Kläger sicherte der Beklagten dabei zu, dass es sich um Waren handeln würde, die in einer bayerischen Manufaktur in Handarbeit hergestellt wurde.“

Der Richter am Landgericht hat nun nicht alle Behauptungen der beklagten Buchhändlerin auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft, sondern sich auf die zugesicherte Eigenschaft der Ware fokussiert. Nach dem ersten Verhandlungstermin erteilte er Boris R. mehrere Auflagen, die bis zum zweiten Verhandlungstermin am 15. August 2022 erfüllt werden sollten. Boris R. sollte insbesondere

  • Namen und Adresse der bayerischen Manufaktur sowie den zuständigen Vertragspartner nennen, um die Voraussetzung für die Beweiserhebung durch einen Textil-Sachverständigen zu schaffen;
  • außerdem sollte er sämtliche Ware, die er an Franziska von Ohlen geschickte hatte, und die diese ihm retourniert hatte, zum Gerichtstermin mitbringen, um sie vor der Versendung an den Sachverständigen in Augenschein zu nehmen und zu klären, ob die mitgebrachte Ware mit derjenigen identisch sei, die Franziska von Ohlen ursprünglich erhalten hatte.

Wie der Richter der 14. Zivilkammer des Landgerichts Berlin weiter feststellt, sei Boris R. allen Auflagen nicht nachgekommen und ebenso wie sein Anwalt nicht zum Verhandlungstermin am 15. August 2022 vor Gericht erschienen. Daraufhin entschied das Gericht nach Aktenlage und wies die Klage des Boris R. als unbegründet ab.

Trotz dieser Entscheidung des Landgerichts Berlin scheint der Filzverkäufer seine Verkaufstour fortzusetzen. Denn im Falle der in unserer ersten Meldung genannten Buchhändlerin fand das Verkaufsgespräch mit den bekannten Folgen erst Ende September statt, knapp drei Wochen nach dem Berliner Urteil also.

Nachdem sich die Buchhändlerin Franziska von Ohlen gegen die Forderung des Boris R. wandte, erlebte sie dessen Drohungen und üble Beschimpfungen, blieb aber standhaft. Sie rät allen Betroffenen, sich nicht durch den Filzverkäufer einschüchtern zu lassen.