Buch kaputt. In welchen Fällen haften die Eltern der Kinder?
Eltern stöbern in den Regalen oder entspannen beim Capuccino, währenddessen zerpflückt der Nachwuchs mit heiligem Ernst die teuerste Sonderausgabe, die mit den kleinen Fingern gerade noch aus dem Regal zu ziehen war. Wer zahlt nun? Rechtsanwältin Birgit Menche gibt juristischen und praktischen Rat.