Baden-Württemberg

Zurück zu 3G

28. Januar 2022
Redaktion Börsenblatt

Der Einzelhandel in BaWü kehr nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zur alten Corona-Schutzverordnung zurück. Seit heute heißt es damit: 3G statt 2G.

Für den Einzelhandel gilt damit aber zugleich wieder 3G (statt wie bisher 2G). Die 2G-Regelung war vom Verwaltungsgerichtshof kassiert worden.

Für ungeimpfte Kund:innen im Buchhandel gilt:

  • Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden
  • PCR-Test nicht älter als 48 Stunden
  • Selbsttest nur unter Aufsicht
  • Maskenpflicht

Hier geht's zur Coronaschutzverordnung.