Lesetipp: Umsatzverluste durch Vergabeverfahren bei Schulmaterial

Rostocker Buchhändler will Leseförderaktionen streichen

1. Dezember 2022
Redaktion Börsenblatt

Der Rostocker Buchhändler Manfred Keiper kritisiert das neue Vergabeverfahren bei Schulmaterial in seiner Stadt, beklagt Umsatzeinbußen in sechsstelliger Höhe. Daher will er im nächsten Jahr sämtliche Leseförderaktionen streichen. Keiper will auch damit innerhalb der Branche Aufmerksamkeit für die Problematik schaffen.

Darüber hatte zunächst die "Ostsee-Zeitung" berichtet: Der Beitrag "Rostocker Buchhändler wirft der Stadt Rechtsbruch vor" ist am 1. Dezember in der Print-Ausgabe erschienen – online liegt der Artikel hinter einer Zahlschranke: hier. Seit dem 1. Juli 2022 greife in Rostock ein neues Vergabesystem. Bislang waren die öffentlichen Schulen selbst für die Organisation von Lehrmaterial, wie Arbeitsheften, verantwortlich – seitdem werden sie einheitlich geregelt. Was automatisch bedeute, es muss eine europaweite Ausschreibung erfolgen. 

In einer eigenen Pressemitteilung und gegenüber Börsenblatt online erläutert Manfred Keiper (andere buchhandlung, Rostock) die Hintergründe: Er wirft der Stadt Rostock einen Rechtsbruch im Schulbuchgeschäft vor. Konkret kritisiert er die Ausschreibungspraxis der Stadt Rostock auf Arbeitshefte, und das hat einen landesspezifischen Hintergrund. In Mecklenburg-Vorpommern wird die Beschaffung von Arbeitsheften durch Elternbeiträge, die sogenannten "Grenzbeiträge" finanziert, es handelt sich dabei pro Eltern und Kind um einen jährlichen Betrag von 30,68 Euro. Nun hat Keiper zufolge die Stadt in ihrer Ausschreibung des Auftrags auf eben diese Arbeitshefte einen Nachlass von 15 Prozent "mitgenommen", ohne in den Ausschreibungsunterlagen darauf hingewiesen zu haben, dass die Hefte Eltern-finanziert sind. Mit anderen Worten: Die Marge, die hier entsteht, ist eine Marge aus dem Geld der Eltern. Keiper: "Dies stellt meines Erachtens eindeutig einen Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz dar." Gegenüber der "Ostsee-Zeitung" hat die Verwaltung der Stadt Rostock erklärt, sie halte ihr Vorgehen für rechtlich zulässig.

Im Gegensatz zu den Schulbüchern, führt Keiper in seiner Pressemitteilung aus, die im Rahmen der Lernmittelfreiheit von den Schulträgern angeschafft und mit Landeszuschuss – also aus Steuermitteln – finanziert und für die gemäß Buchpreisbindungsgesetz vom Buchhandel Nachlässe bis zu 15 Prozent des Auftragswertes gewährt werden (müssen!), stelle die Gewährung der Nachlässe auf die Grenzbetragsmittel einen Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz dar. Seinem Empfinden nach habe sich die öffentliche Hand proaktiv für die Einhaltung von Gesetzen einzusetzen, das sei hier nicht geschehen.

Um öffentlich auf diese aus seiner Sicht rechtswidrige Praxis hinzuweisen und den Druck auf die Gemeinde zu erhöhen, hat Keiper eine drastische Konsequenz angekündigt: den Stopp seiner umfänglichen Aktivitäten in der Leseförderung für das kommende Jahr. Sein Argument: Bei einem Umsatzverlust in sechsstelliger Höhe aufgrund der städtischen Ausschreibepraxis, was einem Rohertragsverlust in immerhin fünfstelliger Höhe entspreche, könne er sich seine freiwilligen Leistungen in der Leseförderung nicht mehr leisten. Buchhändlerische Bildungs- und Kulturarbeit würde also infolge städtischer Nachlassregelungen im Schulbuchgeschäft Schaden nehmen – was Keiper als einen politisch unhaltbaren Vorgang bewertet. 

Das Rostocker Fazit ist laut Keiper ein bitteres: Wenn diese Vergabepraxis bundesweit Schule machen sollte, kämen nach seiner Rechnung auf den Buchhandel "Rohertragsverluste in zweistelliger Millionenhöhe" zu. Aufträge für die Arbeitshefte bei Gewährung des Nachlasses wie für die Schulbücher führe dazu, dass der Buchhandel bei gleicher Leistung auf bis zu 60 Prozent des bisherigen Rohertrages verzichten soll. Keiper will auch innerhalb der Branche Aufmerksamkeit für die Problematik schaffen. Denn es hätten in Rostock auch buchhändlerische Betriebe auf die Ausschreibung geboten – "leider in Unkenntnis der Grenzbetrags-Problematik". 

"Ich halte es für einen Skandal, dass öffentliche Verwaltungen, von denen ich als Steuerzahler und Bürger eine proaktive Einhaltung von Gesetzen erwarte, diese umgehen. Ich erwarte von öffentlichen Verwaltungen, dass dieses Vorgehen beendet wird!", fordert der Buchhändler am Ende seiner Presseinformation.

Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins, wird in der "Ostsee-Zeitung" mit der Aussage zitiert, dass es grundsätzlich begrüßenswert sei, "wenn Städte und Gemeinden ganz auf eine solche Ausschreibung verzichten und es bei den jeweiligen Schulen belassen." Damit stärke die Stadt die Buchhandlung vor Ort, die auch hier die Gewerbesteuern zahle.

Dass die Ausschreibungen uneinheitlich seien und teils ein Rabatt gewährt werde, halte er für rechtswidrig. Obwohl es sich um ein Bundesgesetz handle, legten die Länder es unterschiedlich aus. "Diese unerträgliche Rechtsunklarheit führt dazu, dass die Buchhändler nicht mehr wissen, was sie überhaupt anbieten dürfen", so Sprang. Ganz besonders negativ falle ihm in diesem Punkt Mecklenburg-Vorpommern auf. Hier gebe es nicht einmal ein einheitliches Vorgehen innerhalb des Bundeslandes. 

(Aktualisierte Version vom 2. Dezember)