„2G-Regelungen für den Einzelhandel sind nicht verhältnismäßig und greifen in die verfassungsgemäß geschützten Rechte der betroffenen Einzelhändler ein. Deshalb muss sich die Politik besinnen und von 2G-Regeln für den Einzelhandel Abstand nehmen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
Das Rechtsgutachten, das insbesondere auch die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt, sieht insbesondere eine Verletzung der Berufsfreiheit (Art. 12. Abs. 1 GG) und des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG). Darüber hinaus liegt demnach auch eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitsgrundrechts (Art. 3 Abs. 1 GG) vor.
Kurzfristig sei laut Rechtsgutachten der Staat zur Regelung finanzieller Ausgleichsmaßnahmen zur umfassenden Kompensation verpflichtet, die im Infektionsschutzgesetz allerdings nicht vorgesehen ist. Das Gutachten betont außerdem, dass 2G-Regeln im Handel mittelfristig auch bei finanzieller Kompensation nicht mehr zu rechtfertigen sind, wenn der Gesetzgeber trotz Kenntnis der Gefährdungslage für die Gesundheit und das Leben der Bevölkerung auf die Einführung einer Impfpflicht verzichtet.
„2G im Einzelhandel bringt uns im Kampf gegen die Pandemie nicht weiter. Deshalb muss das jetzt vom Tisch. Einkaufen mit Maskenpflicht, Abstandsregelungen, Flächenbegrenzungen sowie funktionierenden Hygienekonzepten ist sicher“, so Genth weiter. Dabei betont er außerdem, dass der Handel in der Corona-Krise erhebliche Opfer gehbracht habe, aber zu keinem Zeitpunkt als Inzidenztreiber bezeichnet werden konnte. „Die Politik muss den Tatsachen Rechnung tragen und darf jetzt nicht auf Autopilot schalten. Mit 2G drohen vielen Einzelhändlern im Weihnachtsgeschäft massive Umsatzeinbußen von bis zu 50 Prozent.“ Viele Handelsunternehmen wären in der Folge in ihrer Existenz bedroht.
Sollten sich die politischen Verantwortlichen den Argumenten des HDEs verschließen und weiterhin auf 2G im Einzelhandel setzen, will der HDE auf deutlich bessere Coronahilfen für die Branche pochen.
„Wenn 2G deutschlandweit beim Einkauf eingeführt wird, dann braucht es aus rechtlichen Gründen umfassende Entschädigungsregelungen, die den betroffenen Einzelhandelsunternehmen klare Rechtsansprüche vermitteln. Das muss dann deutlich mehr sein als die bisherigen Fixkostenzuschüsse“, so Genth.
Diese würden aktuell nur ein Viertel der tatsächlichen durch die Maßnahmen entstandenen Verluste der Einzelhändler ersetzen.
Sollte es zur 2G-Regelung kommen, hält es der HDE für wichtig, eine solche Regelung in Abhängigkeit von lokalen Inzidenzen und nicht flächendeckend zu verordnen. Entsprechende Kontrollen sollten, laut HDE, analog zur Situation im ÖPNV und Fernverkehr stichprobenartig erfolgen.
Eine Impfpflicht sieht der HDE mit Blick auf die aktuell diskutierten erheblich einschränkenden Maßnahmen als Notwendigkeit an, um die Pandemie wirksam zu durchbrechen.