Omikron: Worauf Betriebe jetzt achten müssen
Was tun, wenn Mitarbeiter:innen in Quarantäne müssen? Was tun, wenn die Öffnungszeiten nicht mehr gewährleistet werden können? Der Landesverband Nord im Börsenverein gibt Antworten auf neue Fragen.
Was tun, wenn Mitarbeiter:innen in Quarantäne müssen? Was tun, wenn die Öffnungszeiten nicht mehr gewährleistet werden können? Der Landesverband Nord im Börsenverein gibt Antworten auf neue Fragen.
Durch den zu erwartenden Anstieg der Infektionszahlen durch die Omikronvariante ergeben sich für Verlage und Buchhandlungen neue Fragen.
Der Landesverband Nord im Börsenverein hat die derzeitigen Bestimmungen zusammengefasst. Auf Basis des Status Quo empfiehlt er, die Arbeit in Teams zu intensivieren und die AHA-Regeln am Arbeitsplatz noch einmal klar zu kommunizieren, um Ansteckungen innerhalb des Betriebs zu unterbinden.
Muss ein Betreib aufgrund einer behördlichen Anordnung oder übermäßiger Krankheitsfälle schließen, besteht kein genereller Anspruch auf Erstattung des Umsatzausfalls.
Hier gelten der Anspruch auf die Überbrückungshilfen bzw. der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld.
Weitere Informationen: Corona | Börsenblatt