Erst in dieser Woche veröffentlichte der Handelsverband Deutschland das Ergebnis eines von ihm in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens. Eine 2G-Regel im Einzelhandel sei verfassungswidrig. Wir berichteten.
Am 2. Dezember hat die Bund-Länder-Runde beschlossen, 2G für weitere Teile des Handels einzuführen. (Ausführliche Informationen unter: Im Einzelhandel gilt jetzt bundesweit 2G) Der HDE kritisiert diese Entscheidung, die das wichtige Weihnachtsgeschäft trifft, und fordert deshalb „sofortige Nachbesserungen bei den Wirtschaftshilfen“.
„Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Politik trotz funktionierender Hygienekonzepte und der Maskenpflicht nun im Einzelhandel 2G einführt. Damit werden viele Handelsunternehmen aus rein symbolischen Gründen in ihrer umsatzstärksten Zeit massiv eingeschränkt. Und das in der wichtigsten Phase des Jahres, dem Weihnachtsgeschäft“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
Einkaufen mit Hygienekonzept und Maskenpflicht sei eine sichere Angelegenheit, das Infektionsrisiko beim Einkaufen gering. Der Handel werde hier offenbar genutzt, um Ungeimpften das Leben schwerer zu machen.
„Auf dem Rücken des Handels die Versäumnisse in der staatlichen Impfkampagne zu kaschieren – das ist geradezu absurd“, so Genth weiter.
Die neue Regel zerstöre die Hoffnung von Einzelhändlern, das schwierige Jahr nun doch gut abzuschließen. Beim HDE rechne man mit erheblichen Umsatzeinbußen von bis zu 50 Prozent. Die Kontroll-Schlangen an den Ladentüren schrecke Kund*innen ab, die Kundenfrequenz werde deutlich sinken, während sich erhebliche Umsatzanteile in den Online-Bereich verschieben werden.