Neue Corona-Beschlüsse

HDE kritisiert 2G-Regel für den Einzelhandel

3. Dezember 2021
Redaktion Börsenblatt

Die neuen Corona-Maßnahmen, die Einführung von 2G für weite Teile des Handels, kritisiert der Handelsverband Deutschland scharf. Er sieht die Regelung als verfassungswidrig und fordert neue wirtschaftliche Hilfen für die Branche.

Erst in dieser Woche veröffentlichte der Handelsverband Deutschland das Ergebnis eines von ihm in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens. Eine 2G-Regel im Einzelhandel sei verfassungswidrig. Wir berichteten.

Am 2. Dezember hat die Bund-Länder-Runde beschlossen, 2G für weitere Teile des Handels einzuführen. (Ausführliche Informationen unter: Im Einzelhandel gilt jetzt bundesweit 2G) Der HDE kritisiert diese Entscheidung, die das wichtige Weihnachtsgeschäft trifft, und fordert deshalb „sofortige Nachbesserungen bei den Wirtschaftshilfen“.

„Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Politik trotz funktionierender Hygienekonzepte und der Maskenpflicht nun im Einzelhandel 2G einführt. Damit werden viele Handelsunternehmen aus rein symbolischen Gründen in ihrer umsatzstärksten Zeit massiv eingeschränkt. Und das in der wichtigsten Phase des Jahres, dem Weihnachtsgeschäft“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Einkaufen mit Hygienekonzept und Maskenpflicht sei eine sichere Angelegenheit, das Infektionsrisiko beim Einkaufen gering. Der Handel werde hier offenbar genutzt, um Ungeimpften das Leben schwerer zu machen. 

„Auf dem Rücken des Handels die Versäumnisse in der staatlichen Impfkampagne zu kaschieren – das ist geradezu absurd“, so Genth weiter. 

Die neue Regel zerstöre die Hoffnung von Einzelhändlern, das schwierige Jahr nun doch gut abzuschließen. Beim HDE rechne man mit erheblichen Umsatzeinbußen von bis zu 50 Prozent. Die Kontroll-Schlangen an den Ladentüren schrecke Kund*innen ab, die Kundenfrequenz werde deutlich sinken, während sich erhebliche Umsatzanteile in den Online-Bereich verschieben werden.

Das fordert der Handelsverband Deutschland

Deshalb fordert der Handelsverband Deutschland, dass die drohenden Verluste von stationären Händlern nun aufgefangen werden. Die bisherigen Fixkostenzuschüsse würden nicht reichen.

Nach HDE sollen Einzelhändler auch schon bei einem nachgewiesenen Umsatzverlust von 15 Prozent die Möglichkeit haben, die Überbrückungshilfe beantragen können. Die Marge im Handel sei viel niedriger als in anderen Branchen, sodass Händler schon bei weniger als den bisher festgeschriebenen 30 Prozent in ernsthafte Schwierigkeiten geraten würden. Zudem setzt sich der Verband für die Verdopplung der Höchstgrenze beim Bezug von Hilfen ein, da der aktuelle Grenzwert für dieses Jahr von vielen Unternehmen bereits im ersten Lockdown des Jahres ausgeschöpft werden musste.