Bundeskartellamt

Hamelin darf Pelikan übernehmen

5. Dezember 2023
Redaktion Börsenblatt

Vor allem in den Segmenten Schulhefte, Spiral- und Zeichenblöcke haben sich die Firmen auch im Buch- und Schreibwarenhandel überschnitten: Nach intensiven Ermittlungen hat das Bundeskartellamt am 5. Dezember 2023 den geplanten Erwerb des Schreibwarenherstellers Pelikan durch die Unternehmensgruppe Hamelin freigegeben.

"Pelikan und Hamelin kommen in einigen Segmenten gemeinsam auf hohe Marktanteile, weshalb wir intensive Ermittlungen durchgeführt haben", erläutert Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. "Im Ergebnis war der Zusammenschluss dennoch freizugeben. Es hat sich gezeigt, dass es für die Handelsseite und damit die Verbraucherinnen und Verbraucher auch nach dem Zusammenschluss genügend Alternativen bei anderen Herstellern von Schreibwaren geben wird." Im Ergebnis sei nicht zu erwarten, dass der Zusammenschluss zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs führe.

Pelikan (Pelikan Group GmbH, Berlin und Pelikan PBS Produktionsgesellschaft mbH & Co. KG, Hannover) und Hamelin (Konzernobergesellschaft: Holdham SAS, Hérouville-Saint-Clair, Frankreich) sind beide in der Herstellung und dem weltweiten Vertrieb von Papier-, Büro- und Schreibwaren tätig. Jedoch liegen die Schwerpunkte ihrer Geschäftstätigkeit weitgehend in unterschiedlichen Produktgruppen: Unter ihren Marken "Oxford", "Landré" und "ELBA" ist Hamelin in Deutschland überwiegend in den Segmenten Notizbücher, Blöcke etc. und Ablageprodukten (Prospekt- und Sichthüllen, Textbuchhüllen, Ordner, Hefter, Mappen, Hängeregister) tätig, während Pelikan in Deutschland hauptsächlich in den Bereichen Schreibgeräte ((Schul-)Füller und Stifte), Schreibgerätezubehör (Tinte, Tintenpatronen, Tintenlöschstifte) sowie Mal- und Bastelbedarf (Wasserfarbmalkasten, Pinsel, Mal- und Zeichenblöcke) unter den Marken Pelikan, Herlitz und SusyCard präsent ist. Hamelin ist außerdem in der Herstellung von Handelsmarkenprodukten aktiv, die von den Händlern unter eigener Marke vertrieben werden. Zu relevanten Überschneidungen der Geschäftstätigkeiten kommt es insbesondere in den Segmenten (Schul-)Hefte, Blöcke, Spiralartikel und Mal- und Zeichenblöcke.

100 Wettbewerber befragt

Zur Beurteilung der wettbewerblichen Auswirkungen des Zusammenschlussvorhabens hat das Bundeskartellamt insgesamt fast 100 Wettbewerber und Nachfrager der Zusammenschlussbeteiligten befragt:

"Als wichtigste Wettbewerber in den betroffenen Segmenten in Deutschland verfügen das Unternehmen Baier & Schneider GmbH in Heilbronn, mit seiner Marke Brunnen und der Unternehmensverbund Staufen Premium GmbH in Wurmelingen/Format Werk GmbH in Gunskirchen (Österreich), mit der Marke Staufen ebenfalls über eine starke Marktposition", so das Kartellamt. Auch für die Produktion von Handelsmarkenartikeln gebe es alternative Anbieter, teilweise aus dem Ausland, die schon jetzt deutsche Abnehmer belieferten. Die Ermittlungen hätten gezeigt, dass den Wettbewerbern von Hamelin und Pelikan auch ausreichende Kapazitätsreserven zur Verfügung stünden, um wechselwillige Kunden zu bedienen. Dies gelte auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Nachfrage nach Schulbedarfsartikeln im Vorfeld des Schulstarts signifikante Spitzen aufweise.

"Die Handlungs- und Preissetzungsspielräume von Hamelin/Pelikan werden auch dadurch begrenzt, dass auf der Marktgegenseite marktstarke Akteure, wie die großen Lebensmitteleinzelhandels- und Drogeriemarktketten, vertreten sind", so die Schlussfolgerung des Kartellamts.