"Pelikan und Hamelin kommen in einigen Segmenten gemeinsam auf hohe Marktanteile, weshalb wir intensive Ermittlungen durchgeführt haben", erläutert Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. "Im Ergebnis war der Zusammenschluss dennoch freizugeben. Es hat sich gezeigt, dass es für die Handelsseite und damit die Verbraucherinnen und Verbraucher auch nach dem Zusammenschluss genügend Alternativen bei anderen Herstellern von Schreibwaren geben wird." Im Ergebnis sei nicht zu erwarten, dass der Zusammenschluss zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs führe.
Pelikan (Pelikan Group GmbH, Berlin und Pelikan PBS Produktionsgesellschaft mbH & Co. KG, Hannover) und Hamelin (Konzernobergesellschaft: Holdham SAS, Hérouville-Saint-Clair, Frankreich) sind beide in der Herstellung und dem weltweiten Vertrieb von Papier-, Büro- und Schreibwaren tätig. Jedoch liegen die Schwerpunkte ihrer Geschäftstätigkeit weitgehend in unterschiedlichen Produktgruppen: Unter ihren Marken "Oxford", "Landré" und "ELBA" ist Hamelin in Deutschland überwiegend in den Segmenten Notizbücher, Blöcke etc. und Ablageprodukten (Prospekt- und Sichthüllen, Textbuchhüllen, Ordner, Hefter, Mappen, Hängeregister) tätig, während Pelikan in Deutschland hauptsächlich in den Bereichen Schreibgeräte ((Schul-)Füller und Stifte), Schreibgerätezubehör (Tinte, Tintenpatronen, Tintenlöschstifte) sowie Mal- und Bastelbedarf (Wasserfarbmalkasten, Pinsel, Mal- und Zeichenblöcke) unter den Marken Pelikan, Herlitz und SusyCard präsent ist. Hamelin ist außerdem in der Herstellung von Handelsmarkenprodukten aktiv, die von den Händlern unter eigener Marke vertrieben werden. Zu relevanten Überschneidungen der Geschäftstätigkeiten kommt es insbesondere in den Segmenten (Schul-)Hefte, Blöcke, Spiralartikel und Mal- und Zeichenblöcke.