Es kann die Digitalisierung der Vertriebswege inkl. der entsprechenden Hardware gefördert werden.
Dazu gehören:
- Erstellung bzw. Entwicklung, Verknüpfung, Aktualisierung („Relaunch“) und Individualisierung von Webshops, Webauftritten, Social-Media-Accounts (Facebook, Instagram, Twitter etc.) Newslettern, Apps etc. sowie ggf. einmalige Beratungs- und Schulungskosten, die es dem Personal der Buchhandlung ermöglichen sollen, den Webshop, den Webauftritt, die SocialMedia-Accounts, Newsletter oder Apps selbstständig und kontinuierlich zu betreiben.
- Hierunter fällt u.a. auch
- die Implementierung von Foren, Kommentar- oder Bewertungssystemen als Teil des Webauftritts sowie Mitarbeiterschulungen, um einen sicheren und angemessen Umgang dieser Funktionen zu garantieren
- die Entwicklung eines responsiven Designs der Webauftritts und des Webshops (Mobilfähigkeit)
- die Anbindung an übergreifende Plattformen (einmalige Kosten).
- Anschaffung eines digitalen Warenwirtschaftssystems (zur Erleichterung von Lagerhaltung, Inventarisierung, Buchhaltung, Warenversand, Bezahlsysteme etc.) inkl. Schulungen;
- Anschaffung zeitgemäßer Hardware: PCs, Notebooks, Tablets, Headsets oder Webcams sowie Schulungen im Bereich EDV/IT (Office-Programme, Sondersoftware, digitale Vertriebswege);
- Beratungen und Schulungen zu digitalen Vertriebsstrategien;
- Anschaffung von Sicherheitssystemen und Absicherung der EDV gegen Schadsoftware sowie dazugehörige Beratungen und Schulungen;
- Erstellung professioneller digitaler Werbematerialien (z. B. Imagefilme).