Fördertopf "Neustart Kultur"

FAQ für den Buchhandel: Wer wird gefördert?

21. August 2020
Redaktion Börsenblatt

Wo liegt die Umsatzgrenze für antragsberechtige Buchhandlungen? Und für welche digitalen Tools gibt es Geld? Fragen und Antworten rund um das Förderprogramm für den Buchhandel bündelt ein FAQ. Hier gibt es erste Tipps - und zwei unverzichtbare Links für die Antragstellung.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters unterstützt Verlage und Buchhandlungen im Rahmen des Konjunkturprogramms "Neustart Kultur" mit Fördermitteln in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro (mehr dazu hier).

10 Millionen Euro davon sind für Buchhandlungen reserviert. Sie erhalten Unterstützung für die Digitalisierung ihrer Vertriebswege – von der Anschaffung zeitgemäßer Hardware über die Einrichtung eines benutzerfreundlichen Webshops bis zu entsprechenden Fortbildungen.

Der Börsenverein wickelt den Antrags- und Vergabeprozess ab. Vergeben werden die Gelder nach dem "Windhundprinzip", also der zeitlichen Reihenfolge der Anträge. Anträge können ab 1. September, 11 Uhr, unter www.boersenverein.de/neustartkultur gestellt werden.

In einem ausführlichen FAQ erläutert die Behörde der Kulturstaatsministerin die Fördergrundsätze für Buchhandlungen (zum FAQ geht es hier, zu den Fördergrundsätzen hier). Ein kurzer Auszug zu zwei grundlegenden Fragen:

Was ist förderfähig?

Es kann die Digitalisierung der Vertriebswege inkl. der entsprechenden Hardware gefördert werden.

Dazu gehören:

-      Erstellung bzw. Entwicklung, Verknüpfung, Aktualisierung („Relaunch“) und Individualisierung von Webshops, Webauftritten, Social-Media-Accounts (Facebook, Instagram, Twitter etc.) Newslettern, Apps etc. sowie ggf. einmalige Beratungs- und Schulungskosten, die es dem Personal der Buchhandlung ermöglichen sollen, den Webshop, den Webauftritt, die SocialMedia-Accounts, Newsletter oder Apps selbstständig und kontinuierlich zu betreiben.

-      Hierunter fällt u.a. auch

  • die Implementierung von Foren, Kommentar- oder Bewertungssystemen als Teil des Webauftritts sowie Mitarbeiterschulungen, um einen sicheren und angemessen Umgang dieser Funktionen zu garantieren
  • die Entwicklung eines responsiven Designs der Webauftritts und des Webshops (Mobilfähigkeit)
  • die Anbindung an übergreifende Plattformen (einmalige Kosten).

-      Anschaffung eines digitalen Warenwirtschaftssystems (zur Erleichterung von Lagerhaltung, Inventarisierung, Buchhaltung, Warenversand, Bezahlsysteme etc.) inkl. Schulungen;

-      Anschaffung zeitgemäßer Hardware: PCs, Notebooks, Tablets, Headsets oder Webcams sowie Schulungen im Bereich EDV/IT (Office-Programme, Sondersoftware, digitale Vertriebswege);

-      Beratungen und Schulungen zu digitalen Vertriebsstrategien;

  • Anschaffung von Sicherheitssystemen und Absicherung der EDV gegen Schadsoftware sowie dazugehörige Beratungen und Schulungen;

-      Erstellung professioneller digitaler Werbematerialien (z. B. Imagefilme).

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Buchhandlungen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, deren Gesamtumsatz im Vorjahr (2019) unter 2 Mio. Euro lag und deren Gesamtumsatz zu über 50 % aus dem Verkauf von Büchern generiert wurde.

Außerdem muss die Buchhandlung eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten können und in der Lage sein, die Verwendung der Fördermittel bestimmungsgemäß nachzuweisen. Sie durfte am 31.12.2019 kein "Unternehmen in Schwierigkeiten" im Sinne von Artikel 2 Ziffer 18, Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe c) AGVO sein..

Wenn es sich bei der Buchhandlung um ein mit einem anderen Unternehmen "verbundenes Unternehmen“ handelt, darf maximal ein Antrag für alle verbundenen Unternehmen gestellt werden.

Was ist ein "verbundenes Unternehmen"? Was ist ein Unternehmen in Schwierigkeiten nach der AGVO? Diese Frage und viele weitere beantwortet die ausführliche Fassung des FAQ, die Sie hier finden und in denen die Fördergrundsätze (abrufbar hier) im Detail erläutert werden.

Weitere Informationen für Buchhandlungen gibt es hier auf einer entsprechenden Website des Börsenvereins.

Kostenloses Webinar

Am Mittwoch, 26. August, von 17.30 bis 18.30 Uhr bietet der Börsenverein ein kostenloses Webinar an:

  • Neustart Kultur: Fragen und Antworten zur Förderung für Verlage und Buchhandlungen.

Anmeldung unter: neustart-kultur-buchbranche. Die Veranstaltung wird darüber hinaus live auf dem YouTube-Kanal des Börsenvereins übertragen.

Alle Informationen zum Förderprogramm bündelt der Börsenverein auf dieser Website, die fortlaufend aktualisiert wird.