Mehrere Mitteilungen sollten den Unternehmen bereits zugegangen sein. Mitunter versehen mit dem Hinweis, dass hunderttausende Firmen der Mitteilungspflicht bislang noch nicht nachgekommen sind. Sie riskieren nach Ablauf der Übergangsfristen (siehe unten) Bußgelder Die IHK Berlin fasst etwa auf Ihrer Seite zusammen:
„Am 1. August 2021 tritt das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG Gw) in Kraft. Mit diesem Gesetz wird das Transparenzregister von einem Auffangregister in ein Vollregister umgewandelt. Damit werden alle transparenzpflichtigen Gesellschaften ab dem 01.08.2021 verpflichtet, ihren wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln und dem Transparenzregister zur Eintragung aktiv mitzuteilen.“
Wichtig: Diese Pflicht gilt auch dann, wenn sich die erforderlichen Angaben bereits aus anderen elektronisch abrufbaren Registern (etwa dem Handels-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister) ergeben. Auch die bisher geltende Mitteilungsfiktion entfällt nun. Für Unternehmen, die bisher von der Mitteilungsfiktion profitiert haben, gelten Übergangsfristen. Wer der Mitteilungspflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld.