Infektionsschutzgesetz

Bundes-Notbremse gilt ab Freitag

22. April 2021
Redaktion Börsenblatt

Bereits ab Freitag, 23. April, gelten die Regelungen des  Bundesinfektionsschutzgesetzes. Nachdem der Bundesrat es heute beschlossen hat, ist es soeben im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Es sei ein wichtiges Zeichen, dass Buchhandlungen nun auch per Bundesgesetz zum Einzelhandel „des täglichen Bedarfs“ gerechnet würden und inzidenzunabhängig öffnen dürften, so der Börsenverein. Damit unterstreichen die politisch Verantwortlichen die wichtige Rolle, die der Buchhandel in unserer Gesellschaft innehat."

Doch nicht in allen Bundesländern darf der Buchhandel sich freuen: "Überall dort, wo derzeit schon strengere Regeln gelten, etwa durch Entscheidungen von Verwaltungsgerichtshöfen in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, in Bayern sowie inzidenzabhängig auch in Rheinland-Pfalz oder dem Saarland, werden die Bundesregelungen wohl weiter nicht gelten", so die Einschätzung des Verbands. Was in diesen Ländern für die Öffnungen genau gilt, legen die Landesregierungen werde in den nächsten Tagen fest.