Ab dem 30. Dezember gilt die EU-Entwaldungsverordnung. Kleinst- und kleine Unternehmen haben bis zum 30. Juni 2025 Zeit, ehe Bücher und andere Druckerzeugnisse nur noch dann in der EU in den Verkehr gebracht oder ausgeführt werden dürfen, wenn sie den Vorgaben der EUDR entsprechen.
In einem FAQ hat der Börsenverein nun häufig gestellte Fragen zu den Verpflichtungen rund um die Verordnung gebündelt und beantwortet. Die Fragen werden laufend ergänzt und kuratiert.
Das FAQ bündelt sich in die Bereiche
- Allgemein (Bsp.: Welche Sorgfaltspflicht müssen Marktteilnehmer und Händler erfüllen?)
- Verpflichtungen (Bsp.: Wie lauten die Verpflichtungen für KMU-Händler?)
- Details zur Sorgfaltspflicht und Sorgfaltserklärung (Bsp.: Welche Informationen muss ein Marktteilnehmer (und ggf. Händler) sammeln?)
- Sorgfaltspflicht in der Lieferkette (Bsp.: Was gilt für Marktteilnehmer/Händler der nachgelagerten Lieferkette?)
- Zeitlicher Anwendungsbereich (Bsp.: Was gilt für Produkte, die vor Inkrafttreten der Verordnung (29.06.2023) erzeugt wurden?)
- Geltungsbereich (Bsp.: Gilt die Verordnung für holzbasierte Verpackungen?)
- Kontrollen und Sanktionen (Bsp.: Was droht bei Nichtkonformität?)
Zum FAQ: FAQ zur EU-Entwaldungsverordnung
Ich schätze die hillfreichen Börsenverein-FAQs durchaus sehr, aber wäre es nicht mal an der Zeit, stattdessen vom und im Börsenblatt mal den ganzen Irrsinnn der letzten Jahre, mit dem wir tagtäglich konfrontiert sind, kritisch, hübsch nach Liste geornet, anders und komplett darzustelllen, anstatt immer nur das Zusammengefasste zu verlautbaren? Ich sehe dies durchaus als journaltischen Auftrag für das Börsenblatt...
Jens Bartsch - Buchhandlung Goltsteinstraße in Köln