Ab 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) schrittweise in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe, die Einhaltung von Menschenrechtsstandards in den Lieferketten zu überwachen und zu garantieren.
Prüfen Sie schon jetzt, welche Pflichten und Kosten auf Sie zukommen können. Zum Einstieg gibt Eckhard Südmersen (Libri) am Montag, den 13. Juni, von 12 bis 13 Uhr über Zoom ein Webinar - und beantwortet Fragen aus der Branche.
Zur Anmeldung geht es hier. Einen Hintergrundbericht zum neuen Lieferkettengesetz und den Vorarbeiten in der Branche lesen Sie hier.