Unkalkulierbare Risiken

Spitzenverbände fordern Entschärfung der Entwaldungs-Verordnung

15. März 2024
Redaktion Börsenblatt

Druckerzeugnisse und Verpackungen, sofern sie auf Basis von Holz hergestellt werden, dürfen ab dem 30. Dezember 2024 nur noch dann in der EU in den Verkehr gebracht werden, wenn sie nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Verbände der Zeitungs- und Buchbranche teilen das Ziel, kritisieren aber unter anderem nicht erfüllbare Nachweispflichten. 

Die Verbände Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger, Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen, Bundesverband Druck und Medien und Medienverband der freien Presse teilen ausdrücklich das Ziel der EU-Verordnung gegen Entwaldung (EUDR), die globalen Naturwälder zu schützen, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Sie kritisieren allerdings nicht erfüllbare Nachweispflichten, praxisferne Vorgaben und eine weitere drastische Bürokratiebelastung für Unternehmen.

Daher fordern sie die Bundesregierung in einem Brief dringend dazu auf, die durch die Verordnung drohenden Risiken, Sanktionen und Belastungen für Unternehmen zu entschärfen. Insbesondere, da die EUDR in ganz wesentlichen Teilen praktisch nicht umsetzbar sei, wesentliche Hilfsmittel derzeit noch fehlen, Vorgaben unrealistisch seien und es an qualifizierten branchenspezifischen Umsetzungshilfen fehle.

Die unzureichende Vorbereitung seitens der EU-Kommission führe neben der Tatsache, dass sich globale Händler aufgrund der enormen Hürden aus dem europäischen Markt zurückziehen, im schlimmsten Fall dazu, dass die Unternehmen nicht gesetzeskonform ihre Produkte in Verkehr bringen können. Das sei nicht nur eine große Gefahr für die Herstellung gedruckter Produkte für die Bevölkerung, sondern auch für Presseprodukte, Wahlunterlagen, technische Dokumentationen, Etiketten und Verpackungen, die zur kritischen Infrastruktur gehören.

Die Branchenverbände fordern folgende sechs Punkte (im Wortlaut):

  1. Rechtssichere Auslegung gewährleisten

Die Verbände fordern klare Rechtsbegriffe ohne Interpretationsspielraum, damit die daraus resultierenden Pflichten in der gesamten Lieferkette überhaupt rechtssicher umgesetzt werden können. Ferner ist es unerlässlich, den Zeitpunkt der Durchsetzung der Verordnung, insbesondere in Form von Sanktionen, zumindest hinauszuschieben, solange wesentliche Auslegungsfragen ungeklärt sind.

  1. Zeitlicher Aufschub für Sorgfaltserklärungen

Die Verbände fordern einen zeitlichen Aufschub für die Abgabe von Sorgfaltserklärungen, der an die Bereitstellung eines voll funktionsfähigen Informationssystems geknüpft ist und ausreichend zeitlichen Spielraum für die unternehmensinterne Implementierung lässt.

  1. Keine unerfüllbaren Maßstäbe für die Sorgfaltspflicht

Die Verbände fordern insbesondere für Produktionsbehälter, die nicht leerlaufen, eine Mengenbilanzierung zu ermöglichen, um zu verhindern, dass sich die vorzuhaltenden Referenznummern sowie die damit verbundenen Risiken in unüberschaubarer Weise aufsummieren. Für die Sorgfaltspflicht von Unternehmen dürfen keine unerfüllbaren Maßstäbe gelten. Unternehmen sollten keine Unverwertbarkeit ihrer Produkte befürchten müssen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass ein geringer Anteil von Fasern problematischer Herkunft enthalten sein könnte. Hier müssen Sanktionen in Bezug auf die Vorwerfbarkeit möglicher Verstöße differenzieren.

  1. Aufschub der Sanktionen

Die Verbände fordern eine umfängliche Klärung der einzuhaltenden Pflichten hinsichtlich der Legalität der Erzeugnisse und Unterstützung der Unternehmen bei der Prüfung durch die EU-Kommission. Bis dies erfolgt ist, braucht es einen Aufschub von potenziellen Sanktionen um mindestens ein Jahr. Generell sollten die in der Verordnung vorgesehenen scharfen Sanktionen nur bei Verstößen verhängt werden, in denen die betreffenden Unternehmen im Vorfeld nachweislich Kenntnis über die Nicht-Konformität hatten.

  1. Geeignete Tools für rechtssichere Geolokalisierung finden

Die Verbände fordern eine Klärung, welche Tools für die rechtssichere Geolokalisation und Einschätzung des Risikos von Waldschädigung und Entwaldung als geeignet eingestuft werden. Diese Klarstellung muss weit im Voraus des Inkrafttretens der für Unternehmen resultierenden Verpflichtungen erfolgen. Sollte ein steuerfinanziertes Tool auf Bestreben der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) entwickelt werden, muss dieses auch Unternehmen zugänglich gemacht werden.

  1. Entschärfung der Haftungsübernahme

Die Verbände fordern eine Entschärfung hinsichtlich der Haftungsübernahme von Unternehmen in Bezug auf weit entfernte, mittelbare Zulieferer. Zudem muss die Übergangsfrist für bereits geschlagenes Holz bzw. bereits produzierte Produkte nach Art. 37 über 2027 hinaus ausgedehnt und hinsichtlich ihrer Umsetzungsanforderungen präzisiert werden.