Als Reaktion auf die massive Kritik und den wachsenden politischen Druck initiierte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen strukturierten Dialogprozess. Am 14. Juni 2024 fand das erste Fachgespräch statt, bei dem Vertreter der Ministerien, der Sozialversicherungsträger und der Bildungsverbände zusammenkamen. In diesem Rahmen wurden Arbeitsgruppen für verschiedene Bildungsbereiche gebildet.
Zudem wurde ein Moratorium für Betriebsprüfungen bis zum 15. Oktober 2024 vereinbart, und bereits laufende Widerspruchsverfahren in Statusfeststellungsverfahren wurden vorläufig ruhend gestellt.
In den folgenden Monaten arbeiteten die Fachgruppen intensiv an spezifischen Lösungsansätzen für ihre jeweiligen Bildungsbereiche. Beim zweiten Fachgespräch am 8. Oktober 2024 wurden erste Ergebnisse präsentiert und eine abgestufte Prüfungspraxis vereinbart: Für Fälle bis zum 31. Dezember 2022 sollten weiterhin die alten Kriterien gelten, während neuere Fälle ab dem 1. Januar 2023 zunächst zurückgestellt werden sollten.
Bemerkenswert war die Erklärung der Deutschen Rentenversicherung, dass keine Reduzierung des Bildungsangebots beabsichtigt sei, man sich jedoch an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gebunden sehe. Der Fachgesprächsprozess wurde bis Januar 2025 verlängert, und erstmals wurde die Möglichkeit eines gesetzgeberischen Eingriffs konkret erörtert.
Das dritte Fachgespräch am 22. Januar 2025 brachte entscheidende Fortschritte. Die Berichte aus den Arbeitsgruppen zeigten deutlich, dass die große Diversität des Bildungsmarktes eine differenzierte Betrachtung erfordert. Es wurde erkannt, dass verschiedene Bildungskontexte unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe benötigen.
Die Deutsche Rentenversicherung bot an, für bestimmte Kursmodelle und Konzepte gutachterliche Stellungnahmen abzugeben, die Bildungsträgern mehr Rechtssicherheit bieten könnten. Der wichtigste Durchbruch war jedoch die Vorstellung einer geplanten gesetzlichen Übergangsregelung, die kurz darauf vom Bundestag beschlossen werden sollte.