Die vierte Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes sollte eine bundesweite Vereinheitlichung der Corona-Regeln bewirken. Der Buchhandel wird den Geschäften des täglichen Bedarfs zugerechnet und ist somit geöffnet. Nordrhein-Westfalen weicht von dieser Grundlage ab und erlaubt den Buchhandlungsbesuch nur mit Terminvergabe. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels fordert eine Gleichstellung mit den anderen Bundesländern.
„Nordrhein-Westfalen ist mittlerweile das einzige Bundesland, das die Ausnahmeregelung für Buchhandlungen nicht umsetzt. Die wichtige Funktion, die der Buchhandel für die Menschen und die Gesellschaft erfüllt, endet aber nicht an Landesgrenzen. In vielen Regionen ist durch die Abweichung ein großes Durcheinander entstanden, viele Kommunen kennen die Regeln nicht. In großen Städten wie Köln und Düsseldorf wird sogar nur Click & Collect erlaubt. Für das bevölkerungsreichte Bundesland verschärft sich so die wirtschaftliche Situation der Buchhandlungen weiter, das Hin und Her macht die Lage unüberschaubar und zermürbt die Händler*innen“, sagt Anja Bergmann, Regionaldirektorin des Börsenvereins in Nordrhein-Westfalen.