Fördertopf aus dem Bundesprogramm "Neustart Kultur"

Corona-Hilfe: 20 Millionen Euro für Verlage und Buchhandlungen

20. August 2020
Redaktion Börsenblatt

Die Buchbranche wird vom Bund in der Corona-Krise unterstützt: Buchhandlungen und Verlage können ab dem 1. September Fördergelder aus dem Programm "Neustart Kultur" beantragen - für Neuerscheinungen, die sonst nicht realisiert werden könnten, und für die Digitalisierung der Vertriebswege im kleineren Sortiment. Hier finden Sie alles, was Sie darüber wissen müssen.

Das Wichtigste vorab: 

  • Verlage können Druck- und Produktionskostenzuschüsse für Neuerscheinungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro beantragen (bei ökologischer Produktion, sonst: max. 7.500 Euro). Der erforderliche Eigenanteil liegt bei 30 Prozent (zu den Fördergrundsätzen geht es hier, ein ausführliches FAQ findet sich hier).
  • Kleinere Buchhandlungen (bis zu zwei Millionen Euro Umsatz im letzten Geschäftsjahr) können zur Digitalisierung ihrer Vertriebswege Fördermittel von bis zu 7.500 Euro erhalten. Der erforderliche Eigenanteil liegt bei 20 Prozent (zu den Fördergrundsätzen geht es hier, ein ausführliches FAQ findet sich hier).
  • Den Antrags- und Vergabeprozess wickelt der Börsenverein ab.
  • Ab dem 1. September, 11 Uhr, können Anträge unter www.boersenverein.de/neustartkultur gestellt werden.
  • Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach dem "Windhundverfahren", also der zeitlichen Reihenfolge der eingehenden Anträge bis die Fördermittel erschöpft sind - und ist unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft..
  • Ein Webinar des Börsenvereins am 26. August um 17.30 Uhr informiert detailliert über Förderbedingungen und Anforderungen (zur Anmeldung geht es hier).

Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat das Förderpaket heute im Literaturhaus Berlin vorgestellt - in einem Pressegespräch mit Hanser-Verleger Jo Lendle und Buchhändlerin Silke Grundmann (Kohlhaas & Company, Berlin). Mehr zum Pressetermin im Literaturhaus Berlin lesen Sie hier.

"Die Buchbranche hat unter der Corona-Krise schwer gelitten", so Monika Grütters in einer Pressemeldung. Nun nehme der Literaturbetrieb wieder Fahrt auf, die Bundesregierung unterstütze diese Entwicklung mit zahlreichen Maßnahmen, vor allem aus dem Zukunftsprogramm "Neustart Kultur".

"Die Verlage und Buchhandlungen sind der Lebensnerv unserer Buchbranche", so Grütters weiter. "Deshalb unterstützen wir sie in der aktuellen Krise und stärken ihre Wettbewerbsfähigkeit. Den Verlagen ermöglichen wir, wieder mehr neue Titel zu veröffentlichen. Und den Buchhandlungen helfen wir dabei, ihre Online-Aktivitäten noch weiter auszubauen. Allein dadurch kann so mittelbar auch die gesamte Wertschöpfungskette des Literarturbetriebs profitieren, von der Agentin über die Autoren bis zum Übersetzer und zur Grafikerin."

Teil des Gesamtpakets "Neustart Kultur"

Im Rahmen von "Neustart Kultur" sind darüber hinaus weitere Fördermaßnahmen für Autor*innen, Übersetzer*innen sowie die Literaturvermittlung in Kultur- und Literatureinrichtungen und Buchhandlungen in Höhe von insgesamt 10 Millionen Euro geplant, wie Grütters ankündigte. Die Abwicklung dieser Förderprogramme erfolgt über den Deutschen Übersetzerfonds und den Deutschen Literaturfonds (mehr dazu hier). Vergeben werden unter anderem Stipendien für Übersetzerinnen und Übersetzer, Fördermittel für digitale Formate und Autorenhonorare für die Durchführung von Lesungen und anderer Veranstaltungen.

"Neustart Kultur" umfasst außerdem Fördermittel für pandemiebedingte Investitionen sowie alternative, auch digitale Angebote. Davon könnten neben Buchmessen, Verlagen und Buchhandlungen auch Literaturhäuser profitieren, so Grütters. Mehr zum Gesamtpaket hier.

Das Förderprogramm für Verlage

Verlage mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland können eine Förderung bei der Herstellung neu erscheinender Bücher (gedruckte Bücher, Hörbücher oder E-Books) erhalten.

Förderungsfähig sind Druck- und Produktionskosten. Unter Letzteres fallen zum Beispiel die Kosten für Satz und Lithographie, Illustration und Layout, (Autorenhonorare sind allerdings nicht förderfähig). In Bezug auf Hörbücher zählen hierzu Studiomiete und Studiotechnik, Sprecherhonorare sowie die Kosten für Erstellung von Booklet und Verpackung.

  • Die maximale Fördersumme pro Antrag liegt bei 7.500 Euro pro Buchtitel bei "konventioneller" Herstellung. Bei besonders umweltfreundlichen/nachhaltigen Druck- oder Produktionsverfahren erhöht sich die mögliche Fördersumme bei Printbüchern auf 10.000 Euro, bei Hörbüchern auf 8.500 Euro. Die Mindestförderhöhe pro Buchtitel beträgt 2.500 Euro. Der erforderliche Eigenanteil der antragstellenden Verlage liegt bei 30 Prozent.
  • Pro Verlag darf nur ein Antrag für die Förderung eines Buchtitels gestellt werden. Wenn es sich bei dem Verlag um ein mit einem anderen Unternehmen "verbundenes Unternehmen" handelt, dürfen maximal zwei Anträge für insgesamt zwei Buchtitel für alle verbundenen Unternehmen gestellt werden.
  • Alle Informationen zu den Fördergrundsätzen und zur Antragsstellung sind abrufbar unter www.boersenverein.de/neustartkultur.
  • Ein FAQ für Verlage und die Fördergrundsätze finden Sie außerdem hier und auf der Website des Börsenvereins unter den folgenden Links:

Das Förderprogramm für Buchhandlungen

Buchhandlungen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland erhalten Unterstützung für die Digitalisierung ihrer Vertriebswege – von der Anschaffung zeitgemäßer Hardware über die Einrichtung eines benutzerfreundlichen Webshops bis zu entsprechenden Fortbildungen.

Alle kleinen und mittleren Buchhandlungen (max. 2 Mio. Euro Umsatz im letzten Geschäftsjahr) dürfen sich um die Förderung bewerben, vorausgesetzt ihr Gesamtumsatz setzt sich zu mindestens 50 Prozent aus dem Verkauf von Büchern zusammen.

  • Die maximale Fördersumme pro Antrag liegt bei 7.500 Euro pro Buchhandlung, die Mindestförderhöhe beträgt 1.500 Euro.
  • Der erforderliche Eigenanteil der antragsstellenden Buchhandlungen liegt bei 20 Prozent.
  • Jede Buchhandlung darf nur einen Projektantrag einreichen.
  • Ein FAQ für Buchhandlungen und die Fördergrundsätze finden Sie außerdem hier und auf der Website des Börsenvereins unter den folgenden Links:

Kostenloses Webinar zu beiden Förderprogrammen

Am Mittwoch, 26. August, von 17.30 bis 18.30 Uhr bietet der Börsenverein ein kostenloses Webinar an. Thema: Neustart Kultur: Fragen und Antworten zur Förderung für Verlage und Buchhandlungen. Über die Förderprogramme informieren:

  • Oliver Schenk (Referatsleiter K32 Grundsatzfragen Medien, Medienkompetenz bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien)
  • Alexander Skipis (Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins)
  • Kyra Dreher (Geschäftsführerin Fachausschüsse des Börsenvereins)

Außerdem beantwortet das Trio Fragen der Teilnehmer*innen. Anmeldung für das Webinar unter: neustart-kultur-buchbranche.

Die Veranstaltung wird darüber hinaus live auf dem YouTube-Kanal des Börsenvereins übertragen.

Alle Informationen zum Förderprogramm bündelt der Börsenverein auch auf seiner Website, die fortlaufend aktualisiert wird.

Kontakt für Fragen rund um die Förderprogramme

Für Buchhandlungen

Telefon +49 (0) 69 1306-306, E-Mail: buchhandlung_neustartkultur@boev.de

Für Verlage

Telefon +49 (0) 69 1306-325, E-Mail: verlag_neustartkultur@boev.de