Nach der Einigung zur Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), die formell noch vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat angenommen werden müssen, müssen große Marktteilnehmer und Händler die Verpflichtungen aus der EUDR nun ab dem 30. Dezember 2025, Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2026 einhalten. Das Europäische Parlament verzichtete außerdem auf die Forderung einer inhaltlichen Änderung der Verordnung. Die Einführung einer weiteren Risikoeinstufung der Länder durch eine "Null-Risiko-Stufe" wird somit nicht erfolgen. Die Risikoeinstufung der Länder soll spätestens zum 30. Juni 2025 veröffentlicht werden.
Peter Kraus vom Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins: "Durch die Entscheidung, den Start der EUDR um ein Jahr zu verschieben, bekommt die Buchbranche die nötige Zeit, um weiterhin auf eine adäquate Umsetzung hinzuarbeiten. Angesichts der vielen, nach wie vor ungeklärten Fragen sollte die EU-Kommission nun zügig für branchenspezifische Klarstellungen zu den Bestimmungen der Verordnung sorgen. Außerdem bedarf es Entbürokratisierungsmaßnahmen, die eine praxisnahe Umsetzung ermöglichen. Auch das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) ist gefragt, den Entwurf des nationalen Durchführungsgesetzes grundlegend zu überarbeiten. Es bleibt weiterhin dringlich, dass die Stärkung der Beratungs- und Unterstützungsangebote insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen im Fokus steht und nicht unverhältnismäßig stark die Sanktionierung von Verstößen."